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Gerechte Steuern

  • Untere und mittlere Einkommen entlasten
  • In Bildung, Gesundheit, die Verkehrswende, sozialen Wohnungsbau und in Klimaschutz investieren.
  • Konzerne, Millionenerbschaften und Millionär*innen angemessen an der Finanzierung dieser gesellschaftlicher Aufgaben beteiligen

Wir entlasten die, die viel leisten und wenig verdienen

Als Faustregel gilt: Wer weniger als 6.500 Euro brutto verdient, hat mit unserem Steuerkonzept mehr in der Tasche. Wer ein höheres Einkommen hat, zahlt dafür mehr Steuern. Wir finden: Das ist fair. Denn wer viel verdient, kann mehr beitragen.

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Unsere Vision

Vermögen sind in Deutschland sehr ungleich verteilt: 45 Haushalte besitzen so viel wie die gesamte ärmere Hälfte der Bevölkerung zusammen. Das reichste 1 Prozent der Bevölkerung besitzt mehr als ein Drittel des Vermögens. Oft wird in der Politik darüber gesprochen, wo gespart und gekürzt werden muss, aber nicht darüber, auf welche Einnahmen verzichtet wird, wenn Reichtum nicht ausreichend besteuert wird. Wenn die Vermögensteuer wieder eingeführt würde, könnten bundesweit Schulen, Kitas, Krankenhäuser und sozialer Wohnungsbau besser finanziert werden.

Reichtum gerecht verteilen

Wer viel hat, kann es leicht vermehren: Auf Gewinne aus Kapital und Aktien werden immer weniger Steuern erhoben. Hohe Einkommen werden weniger besteuert als noch in den 1990er Jahren. Wer hingegen wenig oder nichts hat, zahlt mehr und mehrfach: Lohnsteuer wird sofort abgezogen und die unsoziale Mehrwertsteuer trifft prozentual Menschen mit niedrigem Einkommen stärker.

Wer viel hat, muss auch viel beitragen. Wer wenig hat, wird entlastet.

Dem privaten Reichtum steht eine verarmte öffentliche Infrastruktur gegenüber: Bibliotheken und Schwimmbäder schließen, in Schulen fällt der Putz von der Decke und Personal im Krankenhaus wird gekürzt.

Wir werden jährlich über 120 Milliarden Euro in Bildung, Gesundheit, Energie- und Verkehrswende, sozialen Wohnungsbau, Kommunen und in die Schaffung und Rettung von Arbeitsplätzen investieren, damit in Zukunft genug Lehrkräfte unsere Kinder in guten Schulen und Kitas betreuen können, es genug Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeheimen gibt und mindestens 250 000 bezahlbare Wohnungen pro Jahr entstehen können. Wir werden erneuerbare Energien fördern sowie Bus, Bahn, Rad- und Fußverkehr ausbauen. Kommunen werden wir entlasten, benachteiligte Regionen fördern und mit einem Rettungsschirm für Industriearbeitsplätze den notwendigen ökologischen Umbau in der Industrie sozial absichern.

DIE LINKE will ein gerechtes Steuersystem zur Finanzierung eines guten Gemeinwesens: Wer viel hat, muss auch viel beitragen. Wer wenig hat, wird entlastet. Denn es ist genug Geld da – es ist nur ungerecht verteilt.


Übergewinnsteuer

Energiekonzerne zur Kasse bitten

Wenn wir nur einen Teil der Einnahmen aus der Übergewinnsteuer in einen Schutzschirm für kommunale Energieversorger investieren, könnten Millionen Menschen entlasten werden.

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DIE LINKE fordert

  1. 1

    Millionäre besteuern: Wir wollen Vermögen (abzüglich Schulden) oberhalb von 1 Millionen Euro mit 1 Prozent besteuern. Bis zu einem Nettovermögen von 50 Millionen steigt der Satz auf 5 Prozent an. Für Betriebsvermögen gelten Freibeträge von mindestens 5 Millionen Euro.

  2. 2

    Große Erbschaften konsequent besteuern. Die Superreichen können Millionenvermögen in Unternehmensanteilen steuerfrei vererben oder verschenken. Diese Steuerschlupflöcher wollen wir schließen und die Erbschaftssteuer auf hohe Erbschaften erhöhen. Normales selbstgenutztes Wohneigentum bleibt freigestellt.

  3. 3

    Untere und mittlere Einkommen wollen wir entlasten, Spitzen-Einkommen und Manager-Gehälter stärker belasten. Unsere Faustregel: Wer (als Single, Steuerklasse I) weniger als 6.500 Euro im Monat brutto hat, zahlt nach unserem Tarif weniger Steuern.

  4. 4

    Einmalige Vermögensabgabe zur gerechten Verteilung der Krisenlasten. Diese soll für Nettovermögen über 2 Millionen Euro (für Betriebsvermögen sind 5 Millionen Euro Freibetrag) erhoben werden und kann in Raten über 20 Jahre abgezahlt werden. Die geschätzten Einnahmen liegen bei 310 Milliarden Euro.

  5. 5

    Konzerne besteuern: Die Körperschaftssteuer soll auf 25 Prozent erhöht werden. Managergehälter oberhalb von 500.000 Euro im Jahr dürfen nicht mehr als Betriebsausgaben steuerlich abgezogen werden.

  6. 6

    Gewerbesteuer zu Gemeindewirtschaftsteuer weiterentwickeln. Auch gutverdienende Selbständige und Freiberufler werden einbezogen. So können die Kommunen wieder auf verlässliche finanzielle Füße kommen.

  7. 7

    Steuerflucht unterbinden: Wir drängen auf europaweite Mindestsätze für Unternehmenssteuern, um Steueroasen auszutrocknen. Geldwäsche und Subventionsbetrug wollen wir durch wirksame Kontrollen bekämpfen.


Die Schuldenbremse der Bundesregierung

Die Bundesregierung will die Schuldenbremse 2023 wieder einhalten. Die Schuldenbremse wurde 2009 mit den Stimmen von CDU und SPD neu ins Grundgesetz geschrieben (in Artikel 109 und 115), nachdem die Regierung hunderten Milliarden Schulden für die Bankrettung aufgenommen hatte. Die Schuldenbremse verbietet dem Staat grundsätzlich, Investitionen oder andere öffentlichen Ausgaben durch Kredite zu finanzieren.

Der Bund darf pro Jahr neue Schulden nur bis 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts aufnehmen, die Länder und Kommunen gar keine. Ausnahmen sind nur zur Stabilisierung der Konjunktur und für „außergewöhnliche Notsituationen“ zulässig. Solche „Notsituationen“ hatten die Regierungen von 2020 bis 2022 erklärt, zunächst wegen der Coronapandemie, anschließend wegen der Auswirkungen des russischen Angriffs auf die Ukraine. In dieser Zeit hat die Regierung Milliardenkredite zur Stützung der Unternehmer aufgenommen und nebenbei 100 Milliarden für die Bundeswehr in einen Schattenhaushalt geparkt.

Nun soll die Schuldenbremse wieder gelten. Und für Schulen, Krankenhäuser oder flächendeckenden Bus- und Bahnverkehr ist angeblich kein Geld da. Stattdessen regnet es durch Schuldächer, immer mehr Krankenhäuser werden geschlossen und an vielen Orten fährt abends nicht mal mehr ein Bus. Aber der Pflege- und Bildungsnotstand ist eben nur der „ganz normale“ Notstand. Die Schuldenbremse ist eine Investitionsbremse und befördert Privatisierung und Umverteilung nach oben. Sie muss aus dem Grundgesetz gestrichen werden.

Häufig gestellte Fragen zur Schuldenbremse

Kredite müssen irgendwann zurückgezahlt werden müssen, das stimmt. Wenn man mit dem Geld Schulen, Kindergärten und Sportplätze baut oder saniert, sind diese in der Zukunft noch da und kommende Generationen können sie benutzen. Sie bekommen also was für das Geld. Andersherum belasten kaputte Schulen, Brücken und Straßen voller Schlaglöcher die kommenden Generationen. Sie müssen für viel Geld neue Schulen, Brücken und Straßen bauen, obwohl der Erhalt der bestehenden durch regelmäßige Wartung deutlich billiger gewesen wäre. Deshalb ist es viel sinnvoller, die kommenden Generationen an den Kosten der Erhaltung zu beteiligen als alles kaputt zu sparen. Das macht das Leben für sie besser und spart ihnen Geld. Es gibt also gar keinen Grund, warum nur die heutigen Steuerzahler sich an der Finanzierung der Schulen und Brücken beteiligen sollten.

Bau und Sanierung von Schulen, Kitas, Schwimmbädern und Brücken kosten Geld. Durch die Schuldenbremse darf der Staat keine Kredite mehr aufnehmen, um das zu finanzieren. Die Regierung hat gleichzeitig die Steuern für Wohlhabende und Unternehmen immer weiter gesenkt. Den öffentlichen Haushalten steht also weniger Geld zur Verfügung. Entweder muss deshalb bei wichtigen Aufgaben gekürzt werden und es wird das Schwimmbad geschlossen oder die Buslinie eingestellt. Oder der Staat vergibt den Auftrag für den Schulbau oder den Unterhalt von Straßen an private Unternehmen. Denn Unternehmen dürfen Kredite für den Bau aufnehmen. Sie verlangen anschließend Nutzungsgebühren für die Straßen und Schulen. Über diese Nutzungsgebühren zahlen wir alle diese Kredite ab. Es ist also eigentlich gar nicht so anders als ein öffentlicher Kredit für den Bau gewesen wäre – mit den privaten Unternehmen ist es nur deutlich teurer. Denn zusätzlich zu den Baukosten kostet es Geld für Beraterfirmen und Anwälte, die die Verträge mit den Unternehmen aushandeln. Es kostet Geld für Rechtsstreitigkeiten und oft hohe Entschädigungsforderungen der Unternehmen, wenn die Gewinne nicht ihren Erwartungen entsprechen. Und auch für die ganz normalen Gewinne der Unternehmen. Denn im Unterschied zum Staat beteiligen sich die Unternehmen nur, wenn ihnen ein Profit bleibt. Den zahlen wir aus unseren Steuergeldern. Und haben am Ende Gebäude, Straßen und Einrichtungen, die nicht mehr der Allgemeinheit gehören, und für deren Benutzung Gebühren an private Eigentümer fließen. Dieser Wahnsinn ist leider der Schuldenbremse von Anfang an eingebaut.

Durch höhere Steuern für Wohlhabende und große Unternehmen könnte die Regierung dafür sorgen, dass ausreichend Geld für Schulen, Kitas, Krankenhäuser und öffentlichen Nahverkehr zur Verfügung steht. Die Einnahmen aus der Vermögensteuer und der Erbschaftssteuer fließen laut Grundgesetz an die Bundesländer. Und die Bundesländer und ihre Kommunen sind in Deutschland für die Finanzierung von Schulen, Krankenhäusern, Kitas und Nahverkehr zuständig. Steuern auf Gewinne und hohe Einkommen werden zwischen Bund, Ländern und Kommunen geteilt. Doch nur die Bundesregierung kann darüber entscheiden, Vermögen, Gewinne, hohe Einkommen und große Erbschaften stärker zu besteuern. Das tut sie leider nicht, sondern hat vielmehr die Steuern für Vermögen und riesige Einkommen in den letzten Jahrzehnten immer weiter gesenkt. Erhöht wurden stattdessen Verbrauchssteuern wie die Mehrwertsteuer und Gebühren für öffentliche Leistungen. Beides belastet vor allem Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen. Da Kommunen durch die Schuldenbremse keine Kredite mehr aufnehmen dürfen, bleibt ihnen als Alternative zu Leistungskürzung oder Vergabe an Privatunternehmen nur die weitere Erhöhung von Gebühren für öffentliche Leistungen. Damit werden Menschen mit kleineren Einkommen immer weiter an den Rand gedrängt.

Der Staat kann ohne Probleme Kredite in Höhe seiner Investitionen aufnehmen. Das war auch unter Finanzwissenschaftlern jahrzehntelang eine Selbstverständlichkeit. Diese sogenannte „Goldene Regel“ wurde mit der Schuldenbremse über Bord geworfen und plötzlich vermeintliche öffentliche Sparsamkeit gepredigt. Doch die Schuldenbremse ist eine Investitionsbremse und ein Privatisierungsbeschleuniger. Mit der Schuldenbremse wird zudem nicht sparsamer gewirtschaftet, sondern oftmals viel teuer. Sie muss aus dem Grundgesetz gestrichen werden. Zur Finanzierung langfristiger Investitionen sind Kredite sinnvoll. Schulen, Krankenhäuser, Bahnstrecken und Sportstätten kommen auch künftigen Generationen zugute. Deshalb ist es vernünftig und auch gerecht, die Kosten für den Bau und Unterhalt dieser Anlagen nicht nur aus dem aktuellen Haushalt zu zahlen, sondern die Rückzahlung über einen längeren Zeitraum zu strecken und kommende Generationen daran zu beteiligen. Laufende Ausgaben wie Gehälter für Pflegekräfte, Lehrpersonal und Feuerwehr sowie Materialverbrauch, Strom- und Heizkosten sollten aus den laufenden Steuereinnahmen gezahlt werden. Dabei müssen hohe Einkommen und große Vermögen stärker beitragen, um kleine Einkommen zu entlasten.

Wir streichen die Schuldenbremse aus dem Grundgesetz und ersetzen sie durch die Regel, dass Kredite in Höhe der Investitionen aufgenommen werden können. Mit dem Geld sanieren wir Schulen, Straßen und Brücken, bauen Bahn- und Busverbindungen aus und schaffen mehr Kitaplätze und Schulen. Durch diese Investitionen entstehen zusätzliche Einkommen bei den Beschäftigten, die die Schulen bauen, die Brücken reparieren und die Züge und Schienen herstellen. Die Bauarbeiter, Techniker und Ingenieure tragen zum Wachstum der Wirtschaft bei, indem sie ihr Einkommen ausgeben. Zudem zahlen sie darauf Steuern, die an die öffentlichen Haushalte zurückfließen. So finanzieren sich öffentliche Investitionen langfristig sogar selbst. Deshalb: Schluss mit dem Kaputtsparen! Bauen wir zusammen ein Land, das für alle funktioniert.


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Vermögensabgabe zur Finanzierung der Kosten der Corona-Krise

In der Corona-Krise sind hunderte Milliarden Hilfsgelder ausgezahlt worden. Die Schuldenbremse wurde ausgesetzt. Die Verschuldung des Bundes ist um rund 450 Milliarden Euro gestiegen. Die Kosten zur Bewältigung der Krise liegen in Billionenhöhe (1000 Milliarden) Euro. Wer zahlt die Rechnung?

Für außergewöhnliche Belastungen sieht das Grundgesetz vor, dass einmalig eine Abgabe auf Vermögen erhoben werden kann. Eine Vermögensabgabe wurde zum Beispiel nach dem Zweiten Weltkrieg zur Finanzierung des Wiederaufbaus erhoben („Lastenausgleich“). Um die Kosten der Corona-Krise gerecht zu verteilen, muss jetzt eine Vermögensabgabe erhoben werden. Sonst droht ein massiver Sozialabbau und die Kosten werden auf die Beschäftigten und Rentner*innen abgewälzt.

Es handelt sich um eine Abgabe auf Vermögen (Geldvermögen, Immobilien, Betriebsvermögen), die einmalig erhoben wird – im Unterschied zu Steuern, die jährlich anfallen. Allerdings kann die Zahlung einer Vermögensabgabe über längere Zeit gestreckt werden. Wenn also eine Abgabe in Höhe von zehn Prozent erhoben und die Frist auf fünf Jahre festgelegt würde, müssten jährlich zwei Prozent Abgabe entrichtet werden. Somit können wir sicherstellen, dass niemand über Gebühr belastet wird.

Der Abgabesatz steigt mit dem Vermögen (ist „progressiv“). Er beginnt bei 10% oberhalb der Freibeträge von 2 bzw. 5 Mio Euro. Er steigt bis zu einem Nettovermögen von 100 Millionen Euro an. Der Höchstsatz beträgt 30%. Die Vermögensabgabe wird nur einmal erhoben. Sie kann über 20 Jahre in Raten gezahlt werden. Die jährliche Belastung des Nettovermögens beträgt zwischen 0,1 und 1,5 %.

Bei dem von uns vorgeschlagenen Modell werden die reichsten 0,7% der erwachsenen Bevölkerung belastet. Denn die Vermögensabgabe soll nur für Nettovermögen über 2 Millionen Euro erhoben werden. Für Betriebsvermögen sind 5 Millionen Euro Freibetrag vorgesehen.

Die Vermögensabgabe fällt für das „Nettovermögen“ an. Schulden und Kredite zählen nicht mit, nur, was „netto übrigbleibt“. Wenn ein Hauskauf z.B. über einen Kredit finanziert wird, zählt für die Vermögensabgabe nur der bereits abbezahlte Teil des Hauses.

Studien belegen: Reichtum und Armut wachsen stetig an.[2] Noch nie waren Einkommen und Vermögen so ungleich verteilt. Der Grund: Hohe Einkommen werden viel weniger besteuert als noch in den 1990er Jahren. Jahrzehntelang ist in Deutschland eine Vermögensteuer erhoben worden – seit 1997 nicht mehr.

Dadurch haben sich immer größere Vermögen in immer weniger Händen konzentriert: Zwei Drittel aller Vermögen (netto, also ohne Schulden) sind in der Hand der oberen zehn Prozent der Bevölkerung (nach Berechnungen des Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung, DIW).[3] Nach diesen Zahlen besitzen allein die 45 reichsten Haushalte so viel wie die gesamte ärmere Hälfte der Bevölkerung, und die reichsten 5 Prozent mehr als die restlichen 95 Prozent. Die Ungleichheit bei den Vermögen ist in Deutschland also extrem groß.

Aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamtes belegen auch, dass die Armutsgefahr hierzulande so hoch wie nie zuvor ist. Als arm gilt jemand, wenn er oder sie weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens (Median) zur Verfügung hat. So lebten im Jahr 2019 fast 16 Prozent der Bürger in Armut oder sind bedroht von dieser. Das ist der höchste Wert seit Erfassung der Zahlen im Jahr 2005.[4] Diese Entwicklung wird sich vermutlich in der aktuellen Pandemie noch verschärfen.

Neueste Berechnungen des DIW ergeben, dass die Konzentration der Vermögen in Deutschland höher ist als bislang ausgewiesen: Das reichste Prozent der Bevölkerung vereint rund 35 Prozent des Vermögens auf sich. In früheren Schätzungen war man von 22 Prozent ausgegangen.[5]

Denn Superreiche und ihr Vermögen werden systematisch unterschätzt. Einerseits, weil ihre Zahl so klein ist, dass sie in der Stichprobe für die offizielle Statistik nicht ausreichend erfasst werden. Andererseits, weil diese Statistiken oft auf freiwilligen Befragungen basieren - und die Bereitschaft zur Teilnahme nachweislich sinkt, je reicher der Befragte ist.

Ja. Als historisches Vorbild kann der sogenannte Lastenausgleich nach dem Zweiten Weltkrieg dienen. Er sorgte in der Nachkriegszeit für die Verteilung der Wiederaufbaukosten entsprechend der vorhandenen Vermögen. Er wurde zwischen 1948 und 1952 festgelegt, und traf breite Schichten der Bevölkerung.

Der Abgabensatz betrug beim Lastenausgleich 50 Prozent, abgezahlt wurde allerdings über einen langen Zeitraum von 30 Jahren. Im Ergebnis belastete die Abgabe große Vermögen mit weniger als zwei Prozent pro Jahr, trug aber erheblich zum "Wirtschaftswunder" und zur Vollbeschäftigung bei.

Eine Vermögensabgabe hat sich in der bundesdeutschen Geschichte also als Aufbauinstrument bewährt, und wäre keinesfalls etwas völlig Neues, noch nie Dagewesenes.

Das DIW (Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung) hat kürzlich im Auftrag der Fraktion DIE LINKE konkrete Berechnungen hierzu angestellt. Die geschätzten Einnahmen liegen bei 310 Milliarden Euro über 20 Jahre, 15,5 Mrd. Euro im Jahr.

Familien werden im Normalfall ein Haus zu einem Großteil über Kredit finanzieren. Der Kredit gilt nicht als „Vermögen“, es wird keine Abgabe darauf erhoben. Der persönliche Freibetrag addiert sich: Wenn das Haus beiden Erwachsenen zu gleichen Teilen gehört, liegt der gemeinsame Freibetrag bei 4 Millionen. Die Vermögensabgabe wird erst für Vermögen oberhalb davon fällig. Durch die hohen Freibeträge ist sichergestellt, dass normales Wohneigentum nicht belastet wird.

Nein. Die LINKE Forderung nach einer Vermögensabgabe bezieht sich auf das Nettovermögen oberhalb bestimmter Freibeträge. Das heißt vom Bruttovermögen werden zunächst darauf liegende Schulden abgezogen, das betrifft insbesondere auch Betriebsvermögen. Durch hinreichend hohe Freibeträge sollen Kleinbetriebe freigestellt bleiben.

Es ist notwendig, auch private Betriebsvermögen bzw. Anteile an Unternehmen mit der Vermögensabgabe zu belegen, schon weil diese den überwiegenden Anteil der Millionenvermögen ausmachen. Denn auch große Anteile an Aktiengesellschaften und GmbHs gelten rechtlich als Betriebsvermögen. Dieses von der Abgabe auszunehmen würde bedeuten, die wirklich Reichen, die Multimillionäre und Milliardäre, weitestgehend von der Vermögensabgabe zu befreien. Das ungerecht und würde die Einnahmen auf einen Bruchteil reduzieren. Es würde zudem ein enormes Schlupfloch für alle Reichen produzieren, denn sonstiges Privatvermögen kann relativ leicht in Betriebsvermögen umgewandelt werden.

Eine weitgehende oder vollständige steuerliche Verschonung von Betriebsvermögen, Vermögen und Anteilen an Kapitalgesellschaften daran ist daher nicht möglich und auch nicht vertretbar. Eine solche Verschonung ist aber auch in keiner Weise notwendig, jedenfalls nicht um Arbeitsplätze zu sichern. Denn steuerpflichtig sind nicht die Unternehmen, sondern die Eigentümer im Umfang des Werts der Anteile, die sie an Betriebsvermögen halten. Bei mehreren Eigentümern  verteilt  sich  der  Wert  des  Unternehmens  also  auf  mehrere  Personen,  die  jeweils ihre persönlichen Freibeträge einbringen können.

Zudem gibt auch ausgearbeitete Konzepte, um Belastung für kleinere und mittlere Unternehmen,  die  sich  im  Eigentum  einzelner  oder  weniger  Personen  befinden, zu reduzieren.[6] Eine Existenzgefährdung von Unternehmen durch die Vermögensabgabe kann so ausgeschlossen werden.

Es geht hier rein um die Frage der Privilegien und der wirtschaftlichen und politischen Macht der Eigentümer großen Kapitals, die überwunden werden müssen. Ohne dies ist eine ernsthafte und wirksame Politik gegen die zunehmende Konzentration großer Vermögen nicht möglich.

Ja. Ein aktuelles Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages benennt zwar juristische Streitpunkte, unter welchen konkreten Voraussetzungen eine Vermögensabgabe erhoben werden darf, aber bezeichnet sie als "grundsätzlich verfassungsrechtlich zulässig".[7]

Die Bundesregierung begründete im Nachtragsbundeshaushalt 2020 die Kreditaufnahme weit über die Grenzen der Schuldenbremse hinaus mit Verweis auf Artikel 115 des Grundgesetzes mit "Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen."[8]

Nach der Finanzkrise wurde in einem juristischen Gutachten von J. Wieland [9] diesbezüglich argumentiert: "Es wäre widersprüchlich, wenn der Finanzbedarf des Bundes als Folge der Finanzkrise den Bund zwar berechtigte, über die Grenzen der so genannten Schuldenbremse hinaus Kredite aufzunehmen, wenn ihm aber nicht erlaubt wäre, durch die Erhebung einer einmaligen Vermögensabgabe seine Staatsverschuldung wieder zu senken."

Mit Wielands Argumentation wie auch mit der Entscheidung des Bundestags über den Nachtragsbundeshaushalt 2020 ist eine Vermögensabgabe im Nachgang der Corona-Krise verfassungsrechtlich möglich.

Nein. Die LINKE steht mit der Forderung nach einer Vermögensabgabe zur gerechten Finanzierung der Corona-Krise nicht alleine da. Beispielsweise heißt es in den "wirtschaftspolitischen Informationen" von ver.di von April 2020: "Wenn nach der Krise der Sozialstaat nicht schrumpfen und der sozial-ökologische Um-bau nicht eingestellt werden soll, dann muss die Verteilungsfrage gestellt werden. Ein guter Startpunkt könnte die Forderung nach einer einmaligen Vermögensabgabe sein".[10] Auch die beiden SPD-Vorsitzenden haben sich dafür ausgesprochen.[11] Und Stefan Bach vom "Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung" spricht sich im Zuge der Corona-Krise für eine Vermögensabgabe für das oberste Prozent aus, ähnlich wie es die LINKE fordert.[12]

Schon nach der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009 forderten Gewerkschaften, Sozial- und Umweltverbände sowie die Parteien DIE LINKE und Bündnis90/Die Grünen die Erhebung einer einmaligen Vermögensabgabe, um die enorm hohe Verschuldung, die zur Krisenbewältigung nötig war, sozial gerecht zu verteilen. Es gab sogar Initiativen vermögender Privatpersonen, die nach der Finanzkrise eine Vermögensabgabe forderten.[13] Auch attac erhob eine solche Forderung, mit Abgabesätzen von 20 Prozent bis hin zu 80 Prozent für die Superreichen.[14]

Der DGB forderte beispielsweise im Zuge der Euro-Krise eine europaweite Vermögensabgabe.[15] Und die IG Metall erhob zuletzt Anfang 2020 im Kontext notwendiger Investitionen zur Bewältigung des Klimawandels die Forderung nach einer Vermögensabgabe für Reiche, denn diese "würde die Steuereinnahmen signifikant erhöhen, unsere Gesellschaft gerechter machen und niemandem wirklich wehtun."[16]

Im Hinblick auf Abgabenhöhe und Freibeträge mag es unterschiedliche Vorstellungen bezüglich der Details geben, aber insgesamt wird die Forderung nach einer Vermögensabgabe aus vielen Teilen der Mitte der Gesellschaft erhoben. Auch bestätigen Umfragen, dass sich die Mehrheit der Bevölkerung immer wieder für einen stärkeren Beitrag von Vermögenden zum Gemeinwohl ausspricht.

Im Mai 2020 wurden dazu u.a. von der Universität Freiburg knapp 7.800 Personen befragt.[17] Die Mehrheit hat eine klare Vorstellung davon, wer für die Kosten der Corona-Pandemie aufkommen soll: 51 Prozent halten eine Vermögensabgabe für Reiche für sehr sinnvoll, weitere 30 Prozent halten sie für teilweise sinnvoll. Es ist also höchste Zeit, das umzusetzen!

Ja, die LINKE will, dass die Vermögensteuer, die im Grundgesetz vorgesehen ist, wieder erhoben wird. Sie wird jährlich fällig. Bei der Vermögensteuer gilt ein Freibetrag für Privatvermögen von 1 Mio. Euro pro Person (ohne Schulden), für Betriebsvermögen von 5 Millionen Euro. Altersvorsorge soll von der Steuer ausgenommen werden.

Der Steuersatz beginnt bei 1 Prozent und steigt bis zu einem Nettovermögen von 50 Mio. Euro auf 5% an Die geschätzten Einnahmen liegen dann jährlich bei 58 Milliarden Euro pro Jahr. Diese Einnahmen gehen an die Bundesländer und werden dort dringend gebraucht für Investition in Gesundheit, bezahlbares Wohnen, Bildung und Erziehung.

Als Beispiel betrachten wir ein Haus im Wert von 2,1 Millionen Euro. Dieses wurde mit 500.000€ Eigenkapital (und folglich 1,6 Millionen Euro Kredit) über eine Laufzeit von 30 Jahre finanziert. In diesem Beispiel wird der Freibetrag erst ganz am Ende der Laufzeit des Kredites überschritten. Denn erst dann beträgt das Nettovermögen (also der abbezahlte Teil des Hauses) mehr als 2 Millionen Euro. Das dauert in diesem Beispiel fast 30 Jahre, solange zahlt die Familie keinerlei Vermögensteuer.


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