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Cannabis

Die Legalisierung ist längst überfällig

Die Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken markiert im Bereich der Gesundheits- und Drogenpolitik einen drastischen und langersehnten Bruch mit der althergebrachten Verbotspolitik der Vorgänger-Regierungen. Der längst überfällige Schritt weg von einer Politik der Bevormundung und Drangsalierung hin zu einer gesundheitsschutzorientierten Freigabe von Cannabis an Volljährige ist begrüßenswert. Er ist das Ergebnis jahrzehntelanger Aufklärungsarbeit vieler Verbände und Organisationen, die sich ausdauernd für eine bessere Drogenpolitik einsetzen.

Legalisierung im Koalitionsvertrag: Versprechen werden nicht eingehalten

Die Linke setzt sich schon immer für eine Legalisierung von Cannabis ein. Während die Bundesregierungen der letzten Jahre auf Kriminalisierung und Verbote gesetzt haben, sehen wir das große soziale, ökologische und gesellschaftliche Potenzial einer kontrollierten Freigabe von Cannabis. Die aktuelle Bundesregierung hat die Legalisierung zwar im Koalitionsvertrag festgehalten, aber eine gute Figur macht sie bei der Cannabis-Freigabe nicht: 15 Monate wurde angekündigt, versprochen, verschoben. Nun bleibt vom Koalitionsversprechen nicht viel übrig. Modellprojekte statt deutschlandweiter Legalisierung, keine fundierten Konzepte zur Prävention, vorerst weiter keine vernünftigen Grenzwerte für den Straßenverkehr. Während Europa gebannt auf den großen Wurf wartet, überlässt Lauterbach genauere Regelungen zu Cannabis Social Clubs und Modellprojekten den Ländern. Das ergibt absehbar einen Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen. 

Wichtige Fragen zum Konsum und Verkauf

  • Wer darf wie viel Cannabis besitzen? Wir fordern, dass alle Personen über 18 Jahren Cannabis kaufen und konsumieren dürfen. Dabei setzen wir eine zulässige Obergrenze von 30 Gramm als maximal erlaubte Besitz- und Abgabemenge. Dies ist ein guter Richtwert für die Trennung von Eigenbedarf und Überkonsum und bietet gleichermaßen die Möglichkeit, privaten Handel zu begrenzen.

  • Wie soll Cannabis verkauft werden? Der Verkauf kann in lizenzierten Fachgeschäften ausschließlich an volljährige Personen durchgeführt werden. Darüber hinaus ist auch online-Handel möglich gemacht, wobei in einem zweistufigen Verfahren nicht nur die Volljährigkeit bestätigt werden muss, sondern auch einmalig ein Beratungsgespräch stattzufinden hat. Der Markt muss streng kontrolliert werden, um einem "green rush" entgegenzuwirken. Großes Profitinteresse im Bereich der Cannabiswirtschaft hat u.a. in den Vereinigten Staaten zu einer Diversifizierung der Produkte mit steigenden Wirkstoffgehalten geführt.
  • Darf ich selber auch Cannabis anbauen? Ja, wir fordern eine erlaubte Anzahl von mindestens 4 weiblich blühenden Cannabis-Pflanzen pro volljähriger Person. Gleichzeitig müssen Formen des nicht-kommerziellen und gemeinschaftlichen Anbaus, welche bereits aus dem Bereich der solidarischen Landwirtschaft bekannt sind, sanktionsfrei ermöglicht werden. Als Vorbild für benannte Formen dürften besonders Cannabis Social Clubs (CSC) dienen, die u.a. in Malta und Uruguay bereits evaluierbare Ergebnisse liefern. 

Jugendschutz und Suchtprävention

  • Gesundheits- und Jugendschutz stärken: Im Zuge der Legalisierung von Genusscannabis für eine kontrollierte Abgabe an Volljährige muss der  Gesundheits- und Jugendschutz einen großen Stellenwert im Rahmen der angestrebten Gesetzesänderungen einnehmen. Nicht nur sollten mit den Lockerungen der Regelungen synchron auch die Aufklärungs- und Informationsangebote stärker gefördert werden. Auch müssen an weiteren Stellen des Umgangs mit Cannabis medizinische und gesundheitliche Aspekte leitend für den öffentlichen Umgang sein. Zum Beispiel mit Weiterbildungslehrgängen, in denen das Erkennen von problematischem Konsumverhalten speziell geschult wird. Oder auch der Festschreibung eines 500 m-Mindestabstands von lizenzierten Fachgeschäfte zu Gesundheits-, Sozial- und Schuleinrichtungen.
  • Konzepte für Aufklärungs-, Informations- und Therapieangebote: Gleichzeitig fordern wir die Regierungskoalition auf, ein Konzept vorzulegen, welches die Finanzierung neuer Aufklärungs-, Informations- und Therapieangebote beinhaltet. Hierfür bieten die Mehreinnahmen aus der einzuführenden Cannabissteuer, welche nach Hochrechnungen ca. 4,7 Milliarden Euro betragen werden, den finanziellen Spielraum, um ein umfassendes Finanzierungskonzept für den Jugend- und Gesundheitsschutz vorzulegen. Die ansteigenden Kosten für Frühinterventions-, Präventions-, Informations- und Therapieangebote dürfen nicht auf die Schultern der Kommunen verlagert werden und müssen langfristig finanziell abgesichert sein. Generell sollte über eine Bindung der Steuereinnahmen ausschließlich für soziale Maßnahmen an Schulen, Kitas und in der Kinder- und Jugendhilfe gedacht werden.

Legalisierung und Entkriminalisierung bedeutet Entlastung für alle!

Verurteilungen mit Bezug zu Cannabis machen den größten Anteil an Drogendelikten in Deutschland aus. Vielfach sind davon Einzel- oder Gelegenheitskonsument*innen betroffen, die durch die Verurteilung weiterhin mit erheblichen sozialen, wirtschaftlichen und folglich psychologischen Folgewirkungen zu kämpfen haben. Zudem belasten diese Fälle das Justizsystem enorm. Auf lange Sicht sollte eine perspektivische Entkriminalisierung aller als Drogen stigmatisierter Rauschmittel folgen. Alle verhängten Strafen, die nach dem neuen Recht nicht ausgesprochen würden, müssen aufgehoben und die laufenden Verfahren gestoppt werden. Alle bisher erteilten Berufsverbote, Akteneinträge und Fahrerlaubnisentzüge aus den Führungszeugnissen und Registern, welche nach den neuen Cannabis-bezogenen Richtlinien nicht mehr zu sanktionieren sind, müssen gelöscht werden.

Mehr Informationen zu unserem Konzept zur Legalisierung von Cannabis

Das können wir tun

Legalisierung von Cannabis

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    Volle Amnestie und umgehende Straffreiheit

    Alle verhängten Strafen, die nach dem neuen Recht nicht ausgesprochen würden, müssen aufgehoben und die laufenden Verfahren gestoppt werden. Alle bisher erteilten Berufsverbote, Akteneinträge und Fahrerlaubnisentzüge aus den Führungszeugnissen und Registern, welche nach den neuen cannabisbezogenen Richtlinien nicht mehr zu sanktionieren sind, müssen gelöscht werden.
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    Gesundheits- und Jugendschutz haben Priorität

    Cannabisfreigabe erst ab 18 Jahren und Strafverfolgung für diejenigen, die an Minderjährige verkaufen, nicht aber für die Minderjährigen selbst. Wir brauchen flächendeckende Aufklärungs-, Präventions- und Therapieangebote sowie eine Forschungsförderung der gesundheitlichen Folgen von Cannabis, finanziert aus den dafür zweckgebundenen Steuereinnahmen.
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    Besitzmenge und Anbau

    Wir unterstützen die Besitzmenge von 30g pro volljähriger Person und fordern Straffreiheit für den Eigenanbau von bis zu 4 Pflanzen pro volljähriger Person. Eigenanbau soll den geregelten und gemeinschaftlich organisierten Anbau von Cannabis einschließen, etwa im Rahmen von Cannabis Social Clubs. Der Handel wiederum muss auch online in einem zweistufigen Verfahren möglich sein.
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    Cannabis im Straßenverkehr

    Der im Straßenverkehr für das Strafmaß bisher zulässige Höchstwert (1 ng/mL) der aktiven THC-Konzentration im Blutserum soll auf zwischen 3 und 10 ng/mL Tetrahydrocannabinol (THC) im Blutserum erhöht werden.
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    Werbeverbot

    Selbstverständlich ist für uns ein Werbeverbot für sämtliche Produkte, die Genusscannabis, etwa in Form von Joints, Liquiden, Harzen oder Esswaren, enthalten. Hiervon ausgenommen sollten Nahrungs- oder Pflanzenergänzungsmittel, kosmetische Produkte oder für Medizinalcannabis sein. Demgegenüber wehren wir uns gegen eine erneute Kriminalisierung durch Konsumverbote in der Öffentlichkeit wie in öffentlichen Parks. Das Werbeverbot kann als Blaupause für den Umgang mit Alkohol und Nikotin gelten.
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    Wissenschaftliche Begleitung

    Es braucht wissenschaftliche Begleitung der Entkriminalisierung und Legalisierung, was Delikte, Gewaltverbrechen, Be- und Entlastung der Justiz, Polizei und Ordnungsbehörden betrifft. Daraus können Rückschlüsse für perspektivische Entkriminalisierung aller als Drogen stigmatisierter Rauschmittel gezogen werden.

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