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Für soziale Gerechtigkeit und eine gerechte Verteilung des Reichtums. Für mehr Demokratie, Frieden und klare Kante gegen Rechts.
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Das hängt davon ab, wie viel Du verdienst und wie hoch dein verfügbares Einkommen nach Abzug von Steuern, Sozialabgaben, Unterhaltspflichten und anderen besonderen Belastungen ist. Als einzige Partei nehmen wir keine Spenden von Unternehmen an. Deshalb sind wir auf höhere Mitgliedsbeiträge als andere Parteien angewiesen. Eine Orientierung, wie hoch dein Beitrag sein sollte, findest du in unserer Beitragstabelle. Mitglieder ohne Einkommen (z.B. Schüler:innen) und Transferleistungsbeziehende brauchen sich an der Tabelle nicht zu orientieren, sie zahlen symbolisch 1,50€/Monat.
Steuerliche Abzugsfähigkeit von Spenden und Mitgliedsbeiträgen
Nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) sind Zuwendungen von natürlichen Personen (Spenden, Mandatsträger- und Mitgliedsbeiträge) an politische Parteien wie folgt steuerlich abzugsfähig:
Zuwendungen bis zu einer Höhe von 1.650,- €, bei zusammen veranlagten Ehegatten 3.300,- € jährlich, werden nach dem EStG § 34 g berücksichtigt, indem 50% des zugewendeten Betrages, d.h. max. 825,- € bzw. 1.650,- €, von der Steuerschuld abgezogen werden.
Außerdem sind Zuwendungen an politische Parteien bis zu einer Höhe von 1.650,- € bzw. 3.300,- € nach dem EStG § 10 b Absatz 2 steuerlich abzugsfähig. Sie können als Sonderausgaben geltend gemacht werden, soweit für sie nicht eine Steuerermäßigung nach § 34 g gewährt worden ist.
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- Handreichung zur Beitragsermittlung (Link öffnet ein neues Fenster)PDF 1 MB
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