In der Kommunaldatenbank sind Anträge und Anfragen von Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern der LINKEN aus dem gesamten Bundesgebiet einsehbar. Die Datenbank soll Anregung und Hilfestellung für die eigene Arbeit vor Ort geben. Zusendungen für die Kommunaldatenbank bitte an kommunaldatenbank@die-linke.de.
Die Hessische Landesregierung plant im Entwurf zur gesetzlichen Neuregelung der Kindertagesbetreuung durch das Hessische Kinderförderungsgesetz (KiföG)qualitativen Einschnitte. Ein Musterantrag für Erhalt der Standards stellt sich dagegen.
Schlagwörter:
Kinder- und Jugendliche, KiTa, Hessen
Ein Antragsvorschlag für diejenigen Kommunen, in denen es immer noch keine Einwohner_innenfragestunden und andere Instrumente der Direkten Demokratie gibt.
Nachdem in der Bundesrepublik die Zahl der Asylbewerber_innen vom Höchststand Anfang der 90-er Jahre kontinuierlich sank, steigt die Zahl der Menschen, die in der Bundesrepublik Zuflucht suchen wieder an. Vor allem aus dem Nahen und Mittleren Osten - aus Afghanistan, Irak, Iran und Syrien – und aus Ex-Jugoslawien (Serbien, Mazedonien) suchen Menschen in Deutschland nach einem menschenwürdigen und sicheren Zufluchtsort.
In den meisten Bundesländern werden Fahrtkosten für Schüler_innen weiterführender Schulen erstattet, wenn die nächstgelegene Schule mehrere km entfernt ist und mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen ist. Für Schüler_innen, die weiterführende Schulen besuchen wollen, bedeutet dies, dass sie die nächste erreichbare Schule besuchen müssen oder die Fahrtkosten werden bei einer anderen Schulwahl nicht ersetzt.
Alljährlich werben weiterführende Schulen mit ihren speziellen Unterrichts- und Betreuungsangeboten, mit dem Ziel, dass Eltern und Kinder den für sie passenden Bildungsweg wählen können. Kinder, deren Eltern auf öffentliche Unterstützung angewiesen sind, sind von dieser Wahlmöglichkeit ausgeschlossen oder die Familie muss die Fahrtkosten selbst tragen. Der Antrag möchte diese Situation verbessern.
Schlagwörter:
Armut, Kinder- und Jugendliche, Schule, Verkehr, Hessen
Seit einigen Jahren entwickelt sich aber eine neue Armut. Still und leise, aber stetig. Eine Armut, die nicht durch ein äußeres Ereignis verursacht wird, sondern sich langsam in der Mitte unserer Gesellschaft entwickelt. Es gehört zur kommunalen Aufgabe, sich um die Menschen in unserem Land zu kümmern, insbesondere um die, die Hilfe benötigen. Ein Armutsbericht ist ein Baustein, dieser Aufgabe nachzukommen. Der vorliegende Armutsbericht des Landkreises Bad Kreuznach ist kein Bericht der Verwaltung. Er wurde von den Akteuren verfasst, die tagtäglich direkt mit Armutslagen von Menschen konfrontiert sind - entweder professionell oder ehrenamtlich. Der angehängte Antrag der Fraktion DIE LINKE zur Erstellung eines Armutsberichtes wurde einstimmig im Kreis Kusel angenommen. Die Vorlage dazu lieferte letztes Jahr der Armutsbericht des Landkreises Bad Kreuznach, der wiederum auf Initiative der Kreistagsfraktion der Partei "Die LINKE" zustande kam.
Das Gesetz über die Finanzverwaltung (§ 21 Abs. 3 FVG) lässt zu, dass Gemeindebedienstete an den Betriebsprüfungen (Außenprüfungen) des Finanzamtes teilnehmen. Auch wenn die städtischen Betriebsprüfer kein eigenes Prüfungsrecht besitzen, kann über diese Begleitung, etwa durch Akteneinsicht, die Prüfung intensiviert und damit Fehler bei der Berechnung der Gewerbesteuer vermieden werden.
Andere Städte wie z.B. Köln, Nürnberg, Fürth, Erlangen und Schwabach haben mit vergleichbarem Vorgehen positive Erfahrungen gesammelt. In der Stadt Köln wurden laut Verwaltungsstellungnahme durchschnittlich ca. eine Million Euro Mehrertrag pro eingesetzten Betriebsprüfer/-in erwirtschaftet.
Schlagwörter:
Haushalt und Finanzen, Verwaltung, Hessen
Das Bundessozialgericht akzeptiert Mietobergrenzen dann, wenn in einem konkreten Vergleichsraum eine „angemessene“ Wohnung – also eine Wohnung im unteren Preissegment (nicht im untersten Preissegment) – angemietet werden kann. Der tatsächliche Wohnungsbestand muss eine Anmietung zu diesen Kriterien ermöglichen. Es muss bei der Erstellung von Mietobergrenzen beachtet werden, dass der tatsächliche Wohnungsbestand in einem Vergleichsraum die Anmietung einer angemessenen Wohnung ermöglicht und solche Wohnungen wirklich für die Leistungsberechtigten zur Anmietung zur Verfügung stehen.
Die EU-Kommission plant die Wasserprivatisierung durch die Hintertür. Es liegt ein „Vorschlag der europäischen Kommission für eine Richtlinie der Konzessionsvergabe“ vor, in der die Forderung nach einer Marktöffnung im Bereich der Wasserversorgung versteckt ist. Die Erfahrungen mit Privatisierungen in vielen Bereichen haben gezeigt, dass sich die Versorgung der Bevölkerung, die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten und der Service für die Bürger/-innen verschlechtert haben. 82 Prozent der Deutschen sind der Meinung, dass die Wasserversorgung in den Händen der Städte und Gemeinden bleiben soll. Wasser ist ein Menschenrecht und darf nicht der Profitmaximierung unterworfen werden. Wir dokumentieren einen Antrag aus Magdeburg und aus Marburg sowie eine Musteranfrage, erarbeitet von Thomas Händel, MdEP.
Zum 1.1.3013 haben sich die Regelungen zur Zahlung der Rundfunkgebühren geändert - auch für Kommunen. Welche Auswirkungen es in der eigenen Gemeinde hat, kann angefragt werden.