Offensichtlichen städtebaulichen Missstände (Leerstand, ausbleibende Instandhaltung und Modernisierung, „Verwahrlosung“) werden in vielen Städten immer wieder thematisiert. Die Bemühungen der Stadt um eine vernünftige Nutzung des Gebäudebestands aber erweisen sich oft als weitgehend vergeblich. Insbesondere bei den Beständen, die größeren, international tätigen Immobilienverwaltern gehören und die wenigstens teilweise – laut vorliegenden Informationen – in Insolvenzverfahren sind, kann eine städtische Vorkaufssatzung unter Umständen dazu beitragen, den Zugriff auf die Bestände zu erleichtern.
Schlagworte: Stadtentwicklung, NRW
Dokumente und weitere Informationen: