Eltern mit Kindern im Windelalter und Menschen mit Inkontinenz haben bei
Nutzung von Einwegwindeln ein deutlich erhöhtes Abfallvolumen, für das die
haushaltsüblichen Abfallbehälter meist nicht ausreichen. Wer dann aus diesem
Bedarf heraus größere Abfallbehälter bestellt, muss höhere Kosten tragen und
zwar in einer Lebenssituation, die ohnehin schon von höheren Kosten geprägt ist.
Nachtrag: Leider hat sich herausgestellt, dass die nds. Kommunalabgabenordnung bei "Benutzungszwang" diese soziale Herangehensweise nicht zulässt. Für andere Bundesländer müsste das bei Bedarf auch geprüft werden. Denkbar aber ist eine kostenlose Ausgabe von "Windelsäcken" als freiwillige Leistung aus der Kommune heraus.
Schlagworte: Bundesland, Kinder- und Jugendliche, Menschen mit Behinderungen, Niedersachsen
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