Am 10. Mai 2007 hat der 8. Senat des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen in einer Entscheidung zum vorläufigen Rechtsschutz einer vom Verein Offene Tür e.V. vertretenen an multipler Sklerose erkrankten Schwerbehinderten Regionsbürgerin eine Übernahme der Betriebskosten für ihr Kraftfahrzeug im Rahmen der Eingliederungshilfe in Höhe von 75 Euro monatlich zugesprochen. In der Entscheidung heißt es: „Im Übrigen besteht […] Gelegenheit für die Antragsgegnerin (die Region Hannover), ihre ‚Mobilitätsrichtlinie’ zu überprüfen, weil der darin geregelte Ausschluss von behinderten Menschen, denen ein Pkw zur Verfügung steht, mit der Rechtslage nicht in Einklang zu bringen ist.“ Die Anfrage des Linksbündnisses fragt nach den daraus folgenden Schritten. Im Juli 2007 will die Region keine weiteren Schritte einleiten, überlegt sich das aber bis November 2007 - wir dokumentieren es in der Anlage.
Schlagworte: Menschen mit Behinderungen, Verkehr, Niedersachsen
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