Eine solche besonders unsoziale und ungerechte Maßnahme ist die Behandlung von chronisch erkrankten Diabetikern. Seit 2006 wird kein Mehrbedarf für o.g. Kranke mehr gezahlt. Der Antrag fordert die Verwaltung auf, Abhilfe zu schaffen. Nach einem Urteil des Hessischen Landessozialgerichtes (AZ L 7 AS 241/09) haben Zuckerkranke, die Arbeitslosengeld II beziehen, einen Anspruch auf einen Zuschuss für Diabetes-Kost.
Schlagworte: ALG II, ARGE, Armut, Gesundheit, Menschen mit Behinderungen, Hessen
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