Für alle Maßnahmen der Stadt soll tariflichvertraglich begründete Beschäftigung, mindestens aber für allgemeinverbindlich erklärte Mindestlöhne zugrunde gelegt werden. Der Einsatz von sogenannten Ein-Euro-JoberInnen ist auszuschließen. Dieser Beschluss soll als Grundsatz in alle Leitplanungen, Absichtserklärungen, Zielvereinbarungen, Genehmigungen und entsprechende Verträge eingearbeitet werden.
Schlagworte: Arbeit, Arbeitnehmerrechte, Gehälter, Hartz IV, Mindestlohn, Tarifeinhaltung, Verwaltung, NRW
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