Nicht alle Bürgerinnen und Bürger profitieren von der durch die Änderung des Wohngeldgesetzes erhofften Wohngelderhöhung. Warum? Im Zusammenhang mit der Wohngeldnovelle wurden auch die Mietenstufen neu festgelegt. Wie die Neufestlegung der Mietenstufen erfolgt, haben wir nachgefragt (Antwort auf die Anfrage von Katrin Kunert, MdB und Ländertabelle als Anlage). In diesem Zuge ist es dazu gekommen, dass diverse Kommunen anders eingestuft wurden. Da die Mietenstufe direkten Einfluss auf die Höhe der zu bezuschussenden Miete und damit auf die Höhe des Wohngeldes hat, kann der Fall eintreten, dass nicht alle in dem erhofften Maße von der Wohngelderhöhung partizipieren, vielleicht sogar leer ausgehen. Um auf der Bundesebene erneut tätig zu werden benötigt die Linksfraktion konkrete Daten und bittet daher, die vorliegende Musteranfrage zu stellen.
Infos zur Umstellung gibt es auch unter dem beigefügten Link wohngeld.de einer privaten Initiative.
Schlagworte: Armut, KdU - Kosten der Unterkunft, Wohnen
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