Kinder- und Jugendschutz, insbesondere der Schutz vor sexueller Gewalt, zählt zu den Pflichtleistungen nach dem KJHG. In vielen Kommunen sind die vorhandenen Beratungsstellen völlig überlastet. Überlange Wartezeiten führen häufig dazu, dass sich Verdachtsmomente nicht mehr aufklären lassen bzw. die Beziehungen zwischen Kindern und Familienangehörigen durch den schwelenden Verdacht so stark belastet werden, dass selbst bei Ausräumung des Verdachts, die familiären Beziehungen nachhaltig Schaden genommen haben. Sinnvolle Präventionsarbeit kann in diesem Bereich weder von den Fachkräften des Allgemeinen Sozialen Dienstes und erst recht nicht von der Polizei und Justiz geleistet werden. Die Präventionsstellen sind vielmehr im Rahmen der Bedarfsanalyse als eine notwendige Ergänzung in einem Netzwerk zum Schutz vor Missbrauch anerkannt worden.
Schlagworte: Kinder- und Jugendliche, NRW
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