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Rosemarie Hein

Forderung ist aktueller denn je

Zur Debatte um die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz erklärt das Mitglied des Parteivorstandes Rosemarie Hein:

Wer Kinderrechte im Grundgesetz verankern will, der muss gleichzeitig auch Wege zur Überwindung von Hartz IV und für mehr Chancengleichheit in der Bildung aufzeigen. Das hat die Union offenbar erkannt und einen Rückzieher gemacht.

Wenn Kinderrechte im Grundgesetz verankert wären, würde Kindern eine gesellschaftliche Wertschätzung zuteil, die man heute über Sonntagsreden hinaus noch vermisst.

Wenn Kinderrechte im Grundgesetz verankert wären, hätte jedes Kind ein Recht auf umfassende Förderung seiner Persönlichkeit.

Wenn Kinderrechte im Grundgesetz verankert wären, könnte Kindern ein Rechtsanspruch auf frühkindliche Bildung nicht mehr verwehrt werden. Das entsprechende Gesetz käme endlich auf den Weg und zwar ohne Einschränkungen, die es heute in den Bundes- und Landesgesetzen noch gibt.

Wenn Kinderrechte im Grundgesetz verankert wären, würde das auch die Stärkung der Jugendhilfe bedeuten, deren Mitarbeiter heute oft aus rechtlichen Gründen zögern, rechtzeitig einzugreifen, wenn sie das Wohl des Kindes gefährdet sehen.

Grundrechte gehören ins Grundgesetz und dazu gehören nach Auffassung der LINKEN auch Kinderrechte. Angesichts immer wiederkehrender Fälle von Kindesvernachlässigung, ist diese Forderung aktueller denn je.

Wenn es Bundeskanzlerin Merkel ernst meint mit dem Kinderschutz, dann sollte sie die morgige Beratung mit den Ministerpräsidenten nutzen, um die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz auf den Weg zu bringen.



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