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Katina Schubert

Autofahrer unter Generalverdacht?

Das Bundesverfassungsgericht prüft heute in einer Anhörung die Befugnis der Polizei von Hessen und Schleswig-Holstein zum automatischen Abgleich von Kfz-Kennzeichen mit dem Fahndungscomputer der Polizei. Dazu erklärt die stellvertretende Parteivorsitzende Katina Schubert:

Die mittlerweile in acht Bundesländern praktizierte Erfassung von Autokennzeichen und der automatische Abgleich mit Fahndungsdateien der Polizei verletzt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Die komplette Kennzeichenerfassung von Fahrzeugen, die Überprüfung sämtlicher Kreditkartenbesitzerinnen und -besitzer in der Bundesrepublik, der Zugriff auf Konten und die ab Januar beschlossene Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und Internetverbindungen machen beängstigend klar: Persönliche Daten sind nicht länger persönlich. Folgt man der Logik des Bundesinnenministers und der Innenminister einiger Länder, sind alle Autofahrer und Autofahrerinnen potentielle Straftäter. Natürlich auch alle Handy- und Internetnutzer, Kontenbesitzer etc.

Unter dem Vorwand der Terrorbekämpfung hat der Bundesinnenminister den Rechtsstaat gefleddert und das Fundament eines Polizeistaates gelegt, in dem jeder und jede überwacht werden. Der gläserne Bürger ist längst Realität. Wer sich dagegen wehren will, dem bleibt nur der Weg vors Bundesverfassungsgericht, beispielsweise mit der Unterstützung der Klage-Gemeinschaft gegen die Speicherung von Telekommunikationsdaten. 

DIE LINKE bleibt bei ihrer Forderung: Der Schutz von Bürgerrechten muss Priorität haben. Alle Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, über ihre Daten zu bestimmen.


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