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Beschluss 2022/063

Arbeitsweise des Ältestenrates

Beschluss des Parteivorstandes vom 24. April 2022

A Es wird per Satzungsänderung eine Amtszeitbegrenzung für den Ältestenrat eingeführt. Der erste Satz in §20 (7) soll dann lauten: Der Parteivorstand beruft in jedem zweiten Kalenderjahr als Konsultationsgremium einen Ältestenrat.

 

B Dem Ältestenrat wird zu seiner Neu-Konstituierung empfohlen:

  • Der Ältestenrat gibt sich eine Satzung, die NICHT vom Parteivorstand beschlossen werden soll.

  • Der oder die Vorsitzende des Ältestenrates sowie seine/ihre Vertreter*innen werden aus seiner Mitte gewählt.

  • Eine Aussage, wie die Mitglieder des Ältestenrates zustande kommen, sollte entfallen. Das Vorschlagsrecht sollte also nicht auf den Vorsitzenden eingeschränkt sein, grundsätzlich kann jedes Parteimitglied Vorschläge machen. Es entscheidet der Parteivorstand.

 

C Die Berufung des Ältestenrates wird mit folgenden Aufgaben verbunden:

  • Beschreibung des Epochenbruches, Bitte um historische Einordung und Bewertung der aktuellen Geschehnisse

  • Begleitung des Generationenwechsels in der Partei – offenbar befindet sich die Partei in einem Umbruch, bei dem die Partei viele ältere Mitglieder verliert und viele jüngere Mitglieder hinzugewinnt. Dieser Prozess ruft Konflikte hervor und erfordert Überlegungen, wie mit Traditionen umgegangen wird, wie Erfahrungen weitergegeben werden und fruchtbar gemacht werden können.

  • Geschichtsarbeit lebendig halten – inzwischen ist seit der Wendezeit 1989/1990 die Zeit einer Generation verstrichen. Es gibt nur noch wenige Mitglieder, die den zweiten Weltkrieg miterlebt haben. Die Verarbeitung der Umbrüche, der Irrtümer und Niederlagen der Linken und auch ihre Erfolge.

 

D Der neue Ältestenrat soll wieder eine Stärke von ca. 20 Genoss*innen haben. Seine Zusammensetzung soll die ganze Breite der Partei abbilden. Bis zum 1. Juni können Personalvorschläge für die Neuberufung des Ältestenrates an bundesgeschaeftsstelle@die-linke.de geschickt werden.