Die Schiedskommissionen entscheiden in eigener Zuständigkeit über ihre Öffentlichkeitsarbeit. Die Satzung, wie sie vom Erfurter Parteitag 2011 beschlossen wurde, sieht vor, dass alle Beschlüsse der Bundesschiedskommission im Internet in anonymisierter Form zu veröffentlichen sind. Die Bundesschiedskommission hat sich entschieden, alle Beschlüsse seit dem Gründungsparteitag der Partei am 16. Juni 2007 zu veröffentlichen.
In dem Verfahren
des Antragstellers und Berufungsgegners
gegen
den Antragsgegner und Berufungsführer
wegen Parteiausschluss
erging nach der mündlichen Verhandlung der Bundesschiedskommission vom 16. August 2008 und nachfolgendem schriftlichen Verfahren in der Sitzung vom 1. November 2008 mit 7 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und einer Stimmenthaltung folgender Beschluss:
In dem Wahlanfechtungsverfahren
der Antragsteller mit einem Verfahrensbevollmächtigten
gegen
den Antragsgegner
hat die Bundesschiedskommission auf die mündliche Verhandlung vom 1. November 2008 beschlossen:
Schlagwörter:
Beschluesse-BSchK, Jahre, 2008, Wahlanfechtung DIE LINKE
In dem Wahl- und Beschlussanfechtungsverfahren
der Antragstellerinnen und Antragsteller
mit einem Verfahrensbevollmächtigten
gegen
den Antragsgegner
hat die Bundesschiedskommission auf die mündliche Verhandlung vom 1. November 2008 beschlossen:
Schlagwörter:
Beschluesse-BSchK, Jahre, 2008, Wahlanfechtung DIE LINKE
In dem Berufungsverfahren
der Widerspruchsgegner und Berufungsführer
gegen
den Widerspruchsführer und Berufungsgegner
hat die Bundesschiedskommission am 14. September 2008 wie folgt entschieden: