Die Schiedskommissionen entscheiden in eigener Zuständigkeit über ihre Öffentlichkeitsarbeit. Die Satzung, wie sie vom Erfurter Parteitag 2011 beschlossen wurde, sieht vor, dass alle Beschlüsse der Bundesschiedskommission im Internet in anonymisierter Form zu veröffentlichen sind. Die Bundesschiedskommission hat sich entschieden, alle Beschlüsse seit dem Gründungsparteitag der Partei am 16. Juni 2007 zu veröffentlichen.
Zum Antrag
der Antragstellerin
auf Erlass einer vorläufigen Maßnahme hat die Bundesschiedskommission
im schriftlichen Verfahren am 20. Mai 2008 folgenden Beschluss gefasst:
Schlagwörter:
Beschluesse-BSchK, Jahre, 2008, Wahlanfechtung DIE LINKE
In dem Berufungsverfahren
der Antragsteller und Berufungsführer
gegen
die Antragsgegnerin und Berufungsgegnerin
hat die Bundesschiedskommission auf die mündliche Verhandlung am 17. Mai 2008 beschlossen:
Zum Antrag
des Antragstellers und Beschwerdeführers
gegen
den Antragsgegner und Beschwerdegegner
hat die Bundesschiedskommission am 17. Mai 2008 beschlossen:
In dem Berufungsverfahren
der Antragsteller und Berufungsführer
gegen
den Antragsgegner und Berufungsgegner
hat die Bundesschiedskommission der Partei DIE LINKE auf der mündlichen Verhandlung am
17. Mai 2008 folgenden Beschluss gefasst:
Zur Beschwerde
der Antragstellerin
gegen den Beschluss der Landesschiedskommission vom 6. April 2008 hat die Bundesschiedskommission am 17. Mai 2008 beschlossen:
Zum Antrag
des Antragstellers
auf Erlass einer Eilentscheidung bezüglich der Wahl der Bundesparteitagsdelegierten der Regionalkonferenz am 24. April 2008 hat die Bundesschiedskommission am 17. Mai 2008 beschlossen:
Schlagwörter:
Beschluesse-BSchK, Jahre, 2008, Sonstiges, Wahlanfechtung DIE LINKE
Im Verfahren
des Widerspruchsführers und Berufungsgegners
gegen
den Widerspruchsgegner und Berufungsführer
hat die Bundesschiedskommission im schriftlichen Verfahren am 7. Mai 2008 beschlossen:
Im Verfahren
des Widerspruchsführers und Berufungsgegners
gegen
den Widerspruchsgegner und Berufungsführer
hat die Bundesschiedskommission im schriftlichen Verfahren am 7. Mai 2008 beschlossen:
In dem Berufungsverfahren
der Berufungsführerinnen und Berufungsführer
gegen
den Berufungsgegner
hat die Bundesschiedskommission auf ihrer Sitzung am 22. März 2008 folgenden Beschluss gefasst:
Schlagwörter:
Beschluesse-BSchK, Jahre, 2008, Wahlanfechtung DIE LINKE
In Sachen
des Antragstellers
gegen
den Antragsgegner
hat die Bundesschiedskommission in ihrer Sitzung am 12. April 2008 festgestellt, dass es hinsichtlich der Anträge, die der Antragsteller mit Schreiben vom 18. März 2008 für erledigt erklärt und zurückgenommen hat, keiner Entscheidung mehr bedarf.