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Beschlüsse der Bundesschiedskommission

Die Schiedskommissionen entscheiden in eigener Zuständigkeit über ihre Öffentlichkeitsarbeit. Die Satzung, wie sie vom Erfurter Parteitag 2011 beschlossen wurde, sieht vor, dass alle Beschlüsse der Bundesschiedskommission im Internet in anonymisierter Form zu veröffentlichen sind. Die Bundesschiedskommission hat sich entschieden, alle Beschlüsse seit dem Gründungsparteitag der Partei am 16. Juni 2007 zu veröffentlichen.

  • In dem Berufungsverfahren des Antragstellers / Antragsgegners und Berufungsführers gegen den Antragsgegner / Antragsteller und Berufungsgegner hat die Bundesschiedskommission aufgrund der mündlichen Verhandlung am 24. Januar 2009 in Berlin wie folgt entschieden:

    Schlagwörter: Beschluesse-BSchK, Jahre, 2008, Parteiausschluss

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  • Zum Antrag des Genossen hat die Bundesschiedskommission im schriftlichen Verfahren am 7. Januar 2010 beschlossen:

    Schlagwörter: Beschluesse-BSchK, Jahre, 2009, Delegiertenschlüssel

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  • In dem Parteiausschlussverfahren des Antragstellers und Berufungsgegners zu 1) und Antragstellers und Berufungsgegners zu 2) mit einem Verfahrensbevollmächtigten gegen den Antragsgegner und Berufungsführer mit einem Prozessbevollmächtigten hat die Bundesschiedskommission der Partei DIE LINKE auf die mündliche Verhandlung vom 13. Dezember 2008 beschlossen:

    Schlagwörter: Beschluesse-BSchK, Jahre, 2008, Parteiausschluss

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  • In dem Berufungsverfahren der Antragstellerin und Berufungsführerin gegen den Antragsgegner und Berufungsgegner hat die Bundesschiedskommission der Partei DIE LINKE auf die mündliche Verhandlung vom 13. Dezember 2008 beschlossen:

    Schlagwörter: Beschluesse-BSchK, Jahre, 2008, Parteiausschluss

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  • In dem Wahl- und Beschlussanfechtungsverfahren der Antragsteller und Berufungsgegner gegen den Antragsgegner und Berufungsführer hat die Bundesschiedskommission auf die mündliche Verhandlung vom 13. Dezember 2008 beschlossen:

    Schlagwörter: Beschluesse-BSchK, Jahre, Wahlanfechtung DIE LINKE

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  • Auf den Antrag auf Befangenheit von Mitgliedern der Landesschiedskommission durch den Antragsteller hat die Bundesschiedskommission folgenden Beschluss gefasst:

    Schlagwörter: Beschluesse-BSchK, 2008, Befangenheit

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  • In dem Verfahren des Antragstellers gegen den Antragsgegner wird der Beschluss des Vorstandes des KV vom 5. November 2008 auf Antrag des Antragstellers im Wege einer vorläufigen Maßnahme aufgehoben, soweit er die Person des Antragstellers betrifft, da dem Antragsteller nicht vor Abschluss eines ordentlichen Schiedsverfahrens die Mitgliedschaftsrechte versagt werden dürfen.

    Schlagwörter: Beschluesse-BSchK, Jahre, 2008, Sonstiges

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  • Auf den Eilantrag auf Revidierung aller gefassten Beschlüsse einer Landesschiedskommission nach dem 11. Oktober 2008 und auf Auflösung der betroffenen Landesschiedskommission vom Antragsteller hat die Bundesschiedskommission folgenden Beschluss gefasst:

    Schlagwörter: Beschluesse-BSchK, Jahre, 2008, Sonstiges

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  • In dem Verfahren des Antragstellers gegen den Antragsgegner wird der Beschluss des Vorstandes des KV vom 5. November 2008 auf Antrag des Antragstellers im Wege einer vorläufigen Maßnahme aufgehoben, soweit er die Person des Antragstellers betrifft, da dem Antragsteller nicht vor Abschluss eines ordentlichen Schiedsverfahrens die Mitgliedschaftsrechte versagt werden dürfen.

    Schlagwörter: Beschluesse-BSchK, Jahre, 2008, Sonstiges

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  • In dem Verfahren des Antragstellers gegen den Antragsgegner wird der Beschluss des Vorstandes des KV vom 5. November 2008 auf Antrag des Antragstellers im Wege einer vorläufigen Maßnahme aufgehoben, soweit er die Person des Antragstellers betrifft, da dem Antragsteller nicht vor Abschluss eines ordentlichen Schiedsverfahrens die Mitgliedschaftsrechte versagt werden dürfen.

    Schlagwörter: Beschluesse-BSchK, Jahre, 2008, Sonstiges

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