Beispielsweise 6,60 Euro pro Monat für die Kontoführung sind für Menschen, die lediglich über das Existenzminimum verfügen, viel Geld. Die Kontoführungsgebühren sind in der Position Sonstige Waren - Hygiene und Körperpflege, die 7,28 % des Regelsatzes (aktuell für Alleinstehende 374 Euro = 27,22 Euro) ausmachen, enthalten. Daraus müssen alle Körperpflegemittel, Dienstleistungen und Geräte sowie Hygieneartikel bezahlt werden, so dass sich die Kontoführungsgebühren unmittelbar auf die Befriedigung anderer Bedürfnisse auswirken.
Schlagworte: ALG II, Armut, Hartz IV, Sozialpolitik, Sparkasse, Hessen
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