Antrag zur Einrichtung eines kommunalen Cannabis Social Club (CSC). Über den §3 BtMG kann jede Person, aber auch jeder Verein und jede Gemeinde einen Modellversuch zur Abgabe von Cannabis beantragen. Das Modell des CSC wird in Belgien und Spanien bereits seit mehreren Jahren erfolgreich betrieben. Cannabis birgt für die Konsumierenden sowie für die Gesellschaft Risiken. Diese Gründung schadet dem Schwarzmarkt, auf dem Dealer wie Mafia aktiv sind. Sie schützt die Cannabiskonsument*innen und ermöglicht Präventions-, Informations- und Hilfsangebote.
Schlagworte: Gesundheit, Hessen
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