Hartz IV ist Armut und Ausgrenzung per Gesetz. Die Regelsätze sind bereits ohne Sanktionen zu niedrig, wie auch der Paritätische Wohlfahrtsverband in seiner Pressemitteilung (PM) vom 06.09.2017 bestätigt: http://www.der-paritaetische.de/presse/hartz-iv-paritaetischer-fordert-regelsatz-von-529-euro/ . Sanktionen nach § 31 SGB II unterlaufen aber diesen ohnehin schon zu niedrigen Regelsatz sogar und führen dementsprechend bei den Betroffenen zu massiver Verelendung in Form von z.B. Hunger, Stromsperren und Zwangsumzügen.
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