Schätzungen des internationalen Kinderhilfswerks "terre des hommes" und der ILO (Internationale Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen) besagen, dass 210 bis 250 Millionen Kinder unter 15 Jahren regelmäßig arbeiten müssen. Das sind 20 bis 30 Prozent aller Kinder weltweit. Der weit überwiegende Teil dieser Kinder ist gezwungen, unter ausbeuterischen Bedingungen zu arbeiten. Der Antrag aus Arnstadt regt an, durch die Umsetzung des Beschlusses einen Beitrag dazu leisten, die ausbeuterische Kinderarbeit einzudämmen. Ein Musterantrag aus Bochum zeigt auf, dass selbst über die Friedhofssatzung Einfluss auf diese Problematik genommen werden kann.
Schlagworte: Armut, Kinder- und Jugendliche, kommunale Einrichtungen, öffentliche Ausschreibungen, Verwaltung, NRW, Thüringen
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