Seit dem 26. März 2009 ist auch in Deutschland das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Kraft getreten. Darin ist unter anderem in Artikel 24 festgelegt, dass „Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden und dass Kinder mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht oder vom Besuch weiterführender Schulen ausgeschlossen werden“. Die Anfrage aus einem Stadtteil von Hannover erfragt den Stand der Integration. Der Antrag aus Chemnitz regt an, eine Beratungsvorlage zu erarbeiten.
Schlagworte: Kinder- und Jugendliche, KiTa, Menschen mit Behinderungen, Schule, Niedersachsen
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