Mobilität ist ein Grundrecht, welches bestmöglich für alle EinwohnerInnen umgesetzt werden soll. Dazu ist ein Sozialtarif oder Sozialticket – am besten in Verbindung mit einer Sozialkarte – das geeignete Mittel. Dieses gilt insbesonder solange die Leistungen zum Lebensunterhalt - wie beispielsweise Hartz IV – diesen Anspruch auf Mobilität nicht ausreichend berücksichtigen. Der erarbeitete Musterantrag kann als Grundlage genutzt werden, um in der eigenen Kommune dieses Vorhaben anzustreben. Der Leitfaden zum Sozialticket der Bundestagsfraktion DIE LINKE– siehe Verlinkung – bietet weitere Informationen zu diesem Thema.
Schlagworte: ALG II, Armut, Hartz IV, ÖPNV, Verkehr
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