In der Kommunaldatenbank sind Anträge und Anfragen von Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern der LINKEN aus dem gesamten Bundesgebiet einsehbar. Die Datenbank soll Anregung und Hilfestellung für die eigene Arbeit vor Ort geben. Zusendungen für die Kommunaldatenbank bitte an kommunaldatenbank@die-linke.de.
Der Antrag fordert, gegen die strukturelle Unterfinanzierung gesetzlicher Pflichtaufgaben im Sozialbereich für die Stadt Duisburg bzw. gemeinsam mit weiteren verschuldeten bzw. überschuldeten Kommunen, Verfassungsbeschwerde anzustrengen.
Schlagwörter:
Demokratie, Haushalt und Finanzen, NRW
Kinder- und Jugendschutz, insbesondere der Schutz vor sexueller Gewalt, zählt zu den Pflichtleistungen nach dem KJHG. In vielen Kommunen sind die vorhandenen Beratungsstellen völlig überlastet. Überlange Wartezeiten führen häufig dazu, dass sich Verdachtsmomente nicht mehr aufklären lassen bzw. die Beziehungen zwischen Kindern und Familienangehörigen durch den schwelenden Verdacht so stark belastet werden, dass selbst bei Ausräumung des Verdachts, die familiären Beziehungen nachhaltig Schaden genommen haben. Sinnvolle Präventionsarbeit kann in diesem Bereich weder von den Fachkräften des Allgemeinen Sozialen Dienstes und erst recht nicht von der Polizei und Justiz geleistet werden. Die Präventionsstellen sind vielmehr im Rahmen der Bedarfsanalyse als eine notwendige Ergänzung in einem Netzwerk zum Schutz vor Missbrauch anerkannt worden.
Bis zur Oberstufe werden die Fahrtkosten für Schülerinnen und Schüler durch die Landkreise/kreisfreien Städte übernommen. Danach entstehen insbesondere in den meist flächengroßen Landkreisen Kosten für die Oberschüler, die damit einen Teil des Personennahverkehrs „subventionieren“. Insbesondere für einkommensschwache Schüler der Oberstufe ist daher eine Bezuschussung wünschenswert.
Schlagwörter:
Kinder- und Jugendliche, ÖPNV, Schule, Hessen
Der aktuelle Stand der Umsetzungen der Investitionen aus dem Konjunkturpaket II wird nachgefragt - konkrete Fragen bei Hinderungen sollen direkt aus der Projektgruppe beantwortet werden - Deckungsvorschläge für mögliche Überschreitungen genannt werden.
Schlagwörter:
Haushalt und Finanzen, Konjunkturförderung, Sachsen
Das Dialogforum „Biologische Vielfalt in Kommunen“ ist Teil des Dialog-Prozesses zur Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt, die 2007 von der Bundesregierung verabschiedet wurde. Die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt wendet sich als gesamtgesellschaftliche Strategie an alle gesellschaftlichen Akteure, an die Kommunen, aber auch die Länderregierungen, an die Verbände, an die Wirtschaft und an viele mehr.
Immer mal wieder wird öffentlich, dass auch gemeinnützige Unternehmen die 1-Euro-Jobs dazu missbrauchen, zusätzliche Einnahmen zu erhalten. Ein Anfrage dazu kann Klarheit schaffen. Die Anfrage aus Bochum hinterfragt den Stand der Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung für das Jahr 2009.
Die Einhaltung der Hygienevorschriften beim Umgang mit Lebensmitteln ist von zentraler Bedeutung. Bundesweit wurden hierbei in der Vergangenheit Verstöße festgestellt. Das Verbraucherinformationsgesetz ermöglicht die Veröffentlichung von entsprechenden Verstößen auch ohne individuellen Antrag (§ 5 Abs. 1 S. 2 VIG). Von dieser Möglichkeit kann also auch von der Kommune Gebrauch gemacht werden, um Transparenz über die Beachtung der Lebensmittelstandards vor Ort zu schaffen und zugleich durch die Veröffentlichung eine abschreckende Wirkung für entsprechende Verstöße zu entfalten.
Im Bund und in den Ländern gibt es zwischenzeitlich Informationsfreiheitsgesetze. Auf deren Grundlage können die Bürger leichter Informationen von Landes- und Kommunalbehörden erhalten. Allerdings sichert das Informationsfreiheitsgesetz bei weitem nicht den ungehinderten Zugang zu den Informationen der Verwaltung. Neben einem umfangreichen und komplizierten Antrags- und Prüfungsverfahren stellt insbesondere die Gebührenpflicht für Auskünfte eine hohe Hürde dar. Ein Informationsfreiheitsgesetz ist ein wichtiges direktes Instrument der demokratischen Meinungs- und Willensbildung. Doch wenige BürgerInnen nehmen die erweiterten Informationsmöglichkeiten in Anspruch. Hier kann eine „Kommunale Informationsfreiheitssatzung“ vielleicht den Zugang zu diesem Bürgerrecht ebnen und erleichtern. Durch die „Kommunale Informationsfreiheitssatzung“ werden die Bestimmungen der Informationsfreiheitsgesetze des Bundes und des Landes konkretisiert und das Verfahren für den Bürger nachvollziehbar ausgestaltet. Die Kommunalverfassungen der Länder ermöglicht es den Kommunen, durch Satzungsregelungen Ortsrecht zu schaffen. Diese Ermächtigung wird hier aufgegriffen.
Schülerinnen und Schüler aus ALG-II Bedarfsgemeinschaften müssen den Eigenanteil für Schulbücher grundsätzlich selbst zahlen. Leistungsbezieher nach dem SGB-XII sind dagegen nach ³ 96 Abs. 3 Schulgesetz von der Zahlung eines Eigenanteils befreit, obwohl Leistungen nach SGB II und SGB XII in gleicher Höhe gezahlt werden. Das verstößt gegen das Gleichheitsprinzip. Diese Auffassung vertreten übrigens auch Städtetag, Landkreistag und Städte- und Gemeindebunde NRW und fordern daher kostenlose Lernmittel auch für SGB II Bezieher! In vielen Kommunen in NRW (z. B. Bonn, Wuppertal, Herford, Münster) bestehen bereits entsprechende Regelungen.
Schlagwörter:
Armut, Kinder- und Jugendliche, Schule, Sozialpolitik, NRW