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Katina Schubert und Helmut Scholz

Menschenrechte sind unteilbar, Solidarität mit den „Miami Five“

Sein neun Jahren sind in den USA fünf Kubaner inhaftiert, die weltweit als „Miami Five“ bekannt geworden sind. Anlässlich des Deutschlandsbesuchs von Adriana Perez und Olga Salanueva, zwei der Ehefrauen der noch immer Inhaftierten, erklären die stellvertretende Parteivorsitzende Katina Schubert und der Sprecher für Internationale Beziehungen Helmut Scholz:

DIE LINKE bekräftigt ihre Unterstützung für die Forderungen der kubanischen Regierung und vieler internationaler politischer, kirchlicher und Menschenrechts-Initiativen nach einer sofortigen Freilassung der seit 1998 in den USA inhaftierten fünf Kubaner. Von der Bundesregierung fordern wir eine entsprechende Intervention bei der US-Regierung, die in Fragen Terrorismusbekämpfung und Menschenrechten offenbar mit zweierlei Maß misst.  

Die mit diesem Fall zusammenhängenden Menschenrechtsverletzungen sind nicht hinnehmbar.  DIE LINKE ist mit den beiden Ehefrauen und den Angehörigen solidarisch und hat ihnen weitere politische Unterstützung im Kampf um die Freilassung ihrer Männer und der anderen Inhaftierten und im Bemühen um ein rechtsstaatliches Verfahren zugesagt. Es ist nicht hinnehmbar, dass die US-Regierung offenbar ganz bewusst versucht, durch langwierige und demütigende Visaverfahren Besuche bei den Gefangenen zu verhindern.

Die Aktivitäten der „Miami Five“ hatten sich gegen die Umtriebe exilkubanischer Organisationen gerichtet, die auf einen gewaltsamen Sturz der kubanischen Regierung abzielten. Statt diese terroristischen und völkerrechtswidrigen Aktivitäten gegen Kuba zu unterbinden, verhafteten die Strafverfolgungsbehörden jene fünf Kubaner, die das belastende Material in Florida unter den Exilorganisationen gesammelt und den kubanischen Behörden zur Verfügung gestellt hatten.

Die UN-Menschenrechtskommission stellte bei den Gerichtsverfahren schwere Verstöße gegen Artikel 14 des Internationalen Pakts über zivile und  politische Rechte fest und charakterisierte die Freiheitsentziehung als willkürlich.  Das Gerichtsverfahren habe gegen Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit verstoßen, die Verurteilung sei trotz fehlender Beweise nur auf der Grundlage einer „gewissen Bereitschaft“ zu den vorgehaltenen Taten erfolgt.

Die beiden Ehefrauen suchen gegenwärtig in Deutschland und in anderen europäischen Ländern politische Unterstützung für ein faires Gerichtsverfahren und die Freilassung der Kubaner.


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