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Dietmar Bartsch

Halbherziger Vorstoß

Zum Vorstoß des niedersächsischen CDU-Innenministers über die Änderung des Parteiengesetzes der NPD die staatlichen Zuschüsse zu entziehen, erklärt der Bundesgeschäftsführer Dietmar Bartsch:

Zuerst haben die CDU-Innenminister ein erneutes NPD-Verbotsverfahren blockiert, jetzt versuchen sie über eine Änderung des Grundgesetzes die NPD von der Parteienfinanzierung auszuschließen. Grundlage dafür soll der Nachweis von "Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung" sein. Dieser Weg ist halbherzig. Wenn einer Partei wie der NPD verfassungsfeindliche Aktivitäten nachgewiesen werden können, dann gehört sie verboten.

Denn die deutsche Verfassung trennt zu Recht zwischen legalen und verbotenen Parteien. Halbverbotene Parteien gibt es nicht. Darüber hinaus besteht mit der beabsichtigten Änderung des Grundgesetzes die Gefahr einer Grauzone, die dem Missbrauch Tür und Tor öffnen kann.

In der Sache stimmt DIE LINKE zu: Es darf nicht sein, dass mit staatlichen Geldern rechtsextremistische und verfassungsfeindliche Aktivitäten gefördert werden. Besser als über den Umweg einer "Lex NPD" sollten sich die Innenminister endlich über den Abzug der V-Leute einigen und ein Verbot der NPD auf den Weg bringen. Dies ist der richtige Weg.

Ein Verbot der NPD ersetzt nicht die inhaltliche Auseinandersetzung mit rechtsextremem, antisemitischem und fremdenfeindlichem Gedankengut. Die Stärke der Nazis ist die Schwäche der demokratischen Parteien. Dafür brauchen wir in erster Linie eine Stärkung der Zivilgesellschaft und das gemeinsame parteiübergreifende Handeln aller demokratischen Parteien.


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