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Raju Sharma und Bodo Ramelow

Gleiche Rechte für Mitarbeiter kirchlicher Einrichtungen!

"Es ist überfällig, dass Mitarbeiter von Betrieben, die sich im Eigentum der Kirche befinden, dieselben Rechte wie alle anderen Arbeitnehmer erhalten", kommentieren Bodo Ramelow, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE in Thüringen, und Raju Sharma, Mitglied des Geschäftsführenden Parteivorstands der LINKEN und religionspolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion, das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm, in dem kirchlichen Mitarbeitern das Recht auf Streik zuerkannt wird. Bodo Ramelow und Raju Sharma weiter:

Es ist nicht hinnehmbar, dass Kirchen im Namen des Christentums unchristliche Löhne zahlen und ihren Mitarbeitern das Recht verwehren, für angemessene Gehälter zu kämpfen. Das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen darf nicht höher gewertet werden als das Recht der Mitarbeiter, ihrem Arbeitgeber im Arbeitskampf auf Augenhöhe zu begegnen.

Das Urteil ist allerdings nur ein erster Schritt auf dem Weg zur rechtlichen Gleichstellung, denn der Weg durch die Gerichtsinstanzen wird noch einige Zeit dauern. Für eine schnelle und klare Rechtslage ist der Gesetzgeber gefragt. Deshalb wird DIE LINKE im Bundestag in Kürze einen Antrag einbringen, der die Rechte der Kirchenmitarbeiter gesetzlich stärkt.


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