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Katja Kipping

Fünf Jahre Bildungs- und Teilhabepaket: Bürokratiemonster mit wenig Beteiligung

Seit fünf Jahren gibt es das Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche. Mit dem Prestigeprojekt der damaligen Arbeitsministerin Ursula von der Leyen wurden damals höhere Hartz 4-Regelsätze für Kinder verhindert und stattdessen nach dem Sachleistungsprinzip verfahren. Das hat seinen Preis: Von etwa insgesamt 450 Millionen Euro für das Bildungs- und Teilhabepaket im Jahr 2013 wurden 136 Mio. Euro von den Verwaltungskosten aufgefressen. Zudem hat nicht mal jedes zweite Kind Leistungen aus dem Paket bekommen (45 Prozent), wie bereits im Juli 2015 aus dem Zwischenbericht zum Bildungs- und Teilhabepaket hervorging. Dazu erklärt die Vorsitzende der Partei DIE LINKE, Katja Kipping:

DIE LINKE hat das Paket von Anfang an kritisiert. Das Bildungs- und Teilhabepaket ist leider kein Mitmach-Paket für Kinder aus ärmeren Familien, sondern ein Bürokratiemonster, das viel kostet und dennoch mehr als der Hälfte der Kinder überhaupt nichts bringt.

Die Steuerzahlerinnen und -zahler zahlen aufgrund der enormen Verwaltungskosten von 136 Millionen Euro einen hohen Preis für die politisch gewollte Bevormundung der betroffenen Familien durch Sachleistungen. Statt zum Beispiel für Kinder einfach Geld für einen Sportverein oder eine Musikschule in den Regelsatz einzubeziehen, muss das Geld extra beantragt werden. Zudem reichen die vorgesehenen höchstens zehn Euro pro Monat vorn und hinten nicht.

DIE LINKE fordert, das Bildungs- und Teilhabepaket grundlegend neu zu organisieren. Regelmäßig anfallende Kosten werden in die allgemeinen Regelbedarfe für Kinder und Jugendlichen einbezogen. Die Absicherung aller Kinder und Jugendlichen ist zu einer Kindergrundsicherung weiterzuentwickeln und durch ein Infrastrukturprogramm für soziale Hilfe- und Betreuungsleistungen zu ergänzen. Unregelmäßig anfallende Dinge wie Schulausflüge oder Klassenfahrten sind als Mehrbedarfe und Geldleistung auszuzahlen. Dienst- und Sachleistungen wie etwa Schulverpflegung und Schülerbeförderung sind allen Schülerinnen und Schülern durch die jeweils zuständigen Instanzen unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.


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