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Katja Kipping

Bundessozialgericht bestätigt die Forderung der LINKEN

Zum Urteil des Bundessozialgerichts, dass Jobcenter die Beiträge von Hartz-IV-Beziehenden, die privat krankenversichert sind, bis zur Höhe des Basistarifs voll erstatten müssen, erklärt Katja Kipping, stellvertretende Vorsitzende der Partei DIE LINKE:

Das Urteil des Bundessozialgericht bestätigt die Forderung der LINKEN, dass zum Existenzminimum auch die gesicherte Gesundheitsversorgung gehört. Zur Abschaffung der Zwei-Klassen-Medizin muss aber endlich eine Bürgerversicherung für alle eingeführt werden.


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