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2023/403

Einberufung der 2. Tagung des 8. Parteitags und der Vertreter*innenversammlung 2023

Beschluss der Parteivorstandsberatung vom 23. April 2023

Einberufung der 2. Tagung des 8. Parteitags und der Vertreter_innenversammlung 2023

  1. Der Parteivorstand beruft die 2. Tagung des 8. Parteitages mit dem anhängenden Beschluss ein.
  2. Der Parteivorstand beruft die Vertreterinnen- und Vertreterversammlung zur Wahl der Europaliste 2024 mit dem anhängenden Beschluss ein.
  3. Der Parteivorstand schlägt der Vertreterinnen- und Vertreterversammlung die anhängende Geschäftsordnung vor.
  4. Der Parteivorstand beschließt die folgende Terminplanung zum Parteitag.

 

Einberufung der 2. Tagung des 8. Parteitages der Partei DIE LINKE

Der Parteivorstand beruft mit Beschluss vom 23. April die 2. Tagung des 8. Parteitages der Partei DIE LINKE für den 17. bis 18. November 2023 nach Augsburg ein. Tagungsort ist die Messe Augsburg (Am Messezentrum 5, 86159 Augsburg). Der Parteitag beginnt am 17. November um 14 Uhr und endet am 18. November mit dem Beginn der unmittelbar anschließenden Vertreter_innenversammlung zur Wahl der Europaliste für die Europawahl 2024.

1. Der Parteivorstand schlägt für die 2. Tagung des 8. Parteitages folgende vorläufige Tagesordnung vor:

  1. Eröffnung der 2. Tagung des 8. Parteitages der Partei DIE LINKE.
  2. Reden der Vorsitzenden der Partei DIE LINKE.
  3. Berichte
  4. Wahl der Bundesschiedskommission
  5. Wahl der Bundefinanzrevisionskommission
  6. Satzungsänderungen
  7. Bericht der Delegation der Partei DIE LINKE in der Fraktion GUE/NGL im Europäischen Parlament.
  8. Generaldebatte sowie Aussprache und Beschlussfassung zum Europawahlprogramm.
  9. Beratung und Entscheidung weiterer Anträge an die 2. Tagung des 8. Parteitages.
  10. Schlusswort.
  1. Das Frauenplenum der 2. Tagung des 8. Parteitages wird für Freitag in einem noch zu bestimmenden Zeitfenster von 2h vorgeschlagen. Die Einberufung mit Vorschlag zur Tagesordnung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
  2. Gemäß §17(5) Bundessatzung Antragsschluss für die 2. Tagung des 8. Parteitages ist am 05. Oktober 2023. Antragsschluss laut Geschäftsordnung für Änderungsanträge zu eingereichten Anträgen ist am 01. November 2023. Die Anträge sind an die Antragskommission des Parteitages zu richten. Sie sollen über das Online-Formular www.die-linke.de/antraege (Beschlussprüfung §17 (6) eingereicht werden. In Ausnahmefällen können Anträge auch an folgende Adresse eingereicht werden:
    DIE LINKE – Bundesgeschäftsstelle
    Antragskommission des Parteitages
    Kleine Alexanderstraße 28
    10178 Berlin
    Telefax: (030) 24 009 310
    antragskommission@die-linke.de
  3. Die Bewerber*innen für die Bundesschiedskommission und die Bundesfinanzrevisionskommission  können bis zum 01. November 2023 für das Antragsheft 3 einen Text (max. 2.000 Zeichen, einschließlich Leerzeichen) und ein Foto einreichen an:
    DIE LINKE – Bundesgeschäftsstelle
    Kleine Alexanderstraße 28
    10178 Berlin
    Telefax: (030) 24 009 310
    kandidaturen@die-linke.de
  4. Der Beschluss des Parteivorstandes zur Einberufung der 2. Tagung des 8. Parteitages wird den Delegierten und den weiteren Teilnehmerinnen und Teilnehmern mit beratender Stimme schriftlich übermittelt.

 

Einberufung der Vertreterinnen- und Vertreterversammlung (Bundesvertreterversammlung) der Partei DIE LINKE zur Europawahl 2024

  1. Der Parteivorstand beruft mit Beschluss vom 23. April die Bundesvertreter*innenversammlung der Partei DIE LINKE für den 18. /19. November 2023 nach Augsburg ein. Tagungsort ist die Messe Augsburg (Am Messezentrum 5, 86159 Augsburg). Die Vertreter*innenversammlung beginnt am 18. November nach Abschluss der 2. Tagung des 8. Parteitags (gegen 16 Uhr) und endet am 19. November um 17 Uhr.
  2. Der Parteivorstand schlägt für die Vertreterinnen- und Vertreterversammlung der Partei DIE LINKE zur Europawahl 2023 folgende Tagesordnung vor:
  1. Eröffnung und Konstituierung der Vertreterinnen- und Vertreterversammlung der Partei DIE LINKE zur Europawahl 2024.
  2. Einbringung des Personalvorschlages des Bundesausschusses zur Aufstellung der Bundesliste der Partei DIE LINKE zur Europawahl 2024.
  3. Wahl der Bundesliste der Partei DIE LINKE zur Europawahl 2024.
  4. Schlusswort.
  1. Die Wahlen auf der Vertreterinnen- und Vertreterversammlung erfolgen auf der Grundlage des Europawahlgesetzes der Bundesrepublik Deutschland (EuWG), der Bundessatzung und der Wahlordnung der Partei DIE LINKE. Der Bundesausschuss wir in seiner Juni Beratung einen Beschluss über „Kriterien und Zeitplan zur Aufstellung der Vorschlagsliste für die Wahl zum Europäischen Parlament im Jahr 2023“ fassen, der ebenfalls Anwendung finden wird.
  2. Die Bewerber_innen für die Europaliste können bis zum 05. Oktober 2023 für das Antragsheft 2 einen Text (max. 2.000 Zeichen, einschließlich Leerzeichen) und ein Foto einreichen an:
    DIE LINKE – Bundesgeschäftsstelle
    Kleine Alexanderstraße 28
    10178 Berlin
    Telefax: (030) 24 009 310
    kandidaturen@die-linke.de
  3. Die Veröffentlichung erfolgt im Internet unter www.die-linke.de, im Newsletter des Parteivorstandes und in den Delegiertenunterlagen zum Parteitag, die allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern, Gästen und Pressevertretern übergeben werden. Während des Parteitages werden Kandidaturen durch Aushang im Foyer des Tagungsgebäudes öffentlich gemacht.
  4. Entsprechend der Bundessatzung der Partei können Kandidaturen auch später angemeldet werden, in diesem Fall kann eine Veröffentlichung in den Delegiertenunterlagen nicht gewährleistet werden.
  5. Laut Bundessatzung der Partei DIE LINKE unterbreitet der Bundesausschuss der Partei der Vertreterinnen- und Vertreterversammlung einen Personalvorschlag zur Aufstellung der Bundesliste für die Wahlen zum Europäischen Parlament. Das Präsidium des Bundesausschusses hat dazu eine Tagung für den 16./17. September 2023 einberufen.
  6. Der Delegiertenschlüssel für die Vertreterinnen- und Vertreterversammlung wurde am 11. März 2023 vom Parteivorstand beschlossen. Der Beschluss des Parteivorstandes zur Einberufung der Vertreterinnen- und Vertreterversammlung der Partei DIE LINKE zur Europawahl 2024 wird den Vertreterinnen und Vertretern schriftlich übermittelt. Soweit diese noch nicht gewählt oder noch nicht gegenüber dem Parteivorstand gemeldet sind, geht die Nachricht an die delegierenden Gebietsverbände, die sie sofort nach den entsprechenden Wahlen weiterleiten sollen.

 

Vorschlag für die Geschäftsordnung der Vertreterinnen- und Vertreterversammlung am 17./18. November 2023

  1. Leitung / Arbeitsgremien / Aufgaben und Befugnisse
    1. Die Vertreterinnen- und Vertreterversammlung wählt als Arbeitsgremien im Block und, sofern nicht auf Befragen ein Widerspruch dagegen erhoben wird, in offener Abstimmung:
    • das Tagungspräsidium,
    • die Mandatsprüfungskommission,
    • die Wahlkommission.
    1. Die Arbeit der Vertreterinnen- und Vertreterversammlung wird vom Tagungspräsidium geleitet. Das Tagungspräsidium bestimmt aus seiner Mitte die Tagungsleitung.
    2. Geschäftsordnung, Tagesordnung und Zeitplan werden zu Beginn der Vertreterinnen- und Vertreterversammlung in dieser Reihenfolge beschlossen.
  1. Beschlussfassung allgemein
    1. Die Vertreterinnen- und Vertreterversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der gewählten Vertreterinnen und Vertreter anwesend ist.
    2. Vertreterinnen und Vertreter mit beschließender Stimme haben Stimm- und Rederecht. Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit beratender Stimme haben die gleichen Rechte wie Vertreterinnen und Vertreter mit beschließender Stimme, ausgenommen das aktive Stimmrecht bei Wahlen und Abstimmungen.
      Gästen der Vertreterinnen- und Vertreterversammlung kann das Wort durch die Tagungsleitung erteilt werden. Entsprechende Anträge sind an das Tagungspräsidium zu richten.
    3. Beschlüsse der Vertreterinnen- und Vertreterversammlung werden grundsätzlich mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen (im Weiteren nur Mehrheit genannt) gefasst, sofern die Bundessatzung oder diese Geschäftsordnung nicht anderes vorschreiben.
      Stimmenthaltungen bleiben dabei unberücksichtigt. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. Abstimmungen erfolgen durch Erheben der Stimmkarten.
      Das Tagungspräsidium setzt zur Auszählung der Stimmen Zählerinnen und Zähler ein, die tätig werden, wenn kein eindeutiges Ergebnis von der Tagungsleitung ermittelt werden kann.
  1. Regeln in der Debatte und bei der Kandidat_innenvorstellung
    1. Die Tagungsleitung ruft die Tagesordnungspunkte und die dazugehörigen Anträge auf, leitet die Beschlussfassung, erteilt das Wort, kann Rednerinnen und Redner zur Sache rufen, muss ihnen das Redezeitende einmal vorankündigen und das Wort entziehen, wenn sie die Redezeit überschreiten oder vom aufgerufenen Thema abweichen. Über die Redezeiten beschließt die Vertreterinnen- und Vertreterversammlung am Beginn jedes Tagesordnungspunktes auf Vorschlag des Tagungspräsidiums.
    2. Die Tagungsleitung weist im Vorstellungsprozess jeder Bewerberin und jedem Bewerber ein Saalmikrofon zu, hinter dem sich diejenigen versammeln, die der- oder demjenigen Fragen stellen oder Wahlempfehlungen abgeben wollen. Wortmeldungen zu den Bewerberinnen und Bewerbern von den Saalmikrofonen werden abwechselnd und unter Beachtung des vereinbarten Zeitvolumens zugelassen. Ansonsten werden Anfragen in der Reihenfolge der Wortmeldungen unter Beachtung der Geschlechterquotierung und des vereinbarten Zeitvolumens zugelassen.
      Die Zurücknahme von Wortmeldungen führt zur Streichung von der Redeliste. Eine Zurücknahme von Wortmeldungen zugunsten anderer Rednerinnen oder Redner ist nicht möglich.
    3. Zu Redebeiträgen in der Aussprache kann die Tagungsleitung bis maximal drei Nachfragen von Delegierten und Teilnehmer/Inne/n mit beratender Stimme zulassen. Die Nachfragen an die Rednerin/den Redner sowie die Antworten sind kurz zu formulieren (max. je 1 Minute).
    4. Vertreterinnen und Vertreter können nach Abschluss von Debatten und Abstimmungen persönliche Erklärungen abgeben. Sie sind bei der Tagungsleitung anzumelden. Die Redezeit hierfür beträgt eine Minute.
  1. Anträge
    1. Geschäftsordnungsanträge
  1. Geschäftsordnungsanträge betreffen den Ablauf der Vertreterinnen- und Vertreterversammlung. Dazu gehören insbesondere Anträge zur Tagesordnung und zum Zeitplan, zum Antrags- und Beratungsverfahren, zur Gewährung von Rederechten, zur Vertagung oder Streichung eines Tagesordnungspunktes, zur Beendigung oder zur Wiederaufnahme der Debatte bzw. zum Schließen oder zur Wiedereröffnung der Redeliste.
  2. Anträge zur Geschäftsordnung sind mündlich zu stellen und werden außerhalb der Liste der Rednerinnen und Redner sofort behandelt, soweit keine Abstimmung läuft.
  3. Anträge zur Geschäftsordnung können nur von der Vertreterinnen- und Vertretern, von Delegierten und Teilnehmer/innen mit beratender Stimme (§ 16 Abs. 12 Bundessatzung) und Mitgliedern von Arbeitsgremien der Vertreterinnen- und Vertreterversammlung gestellt werden.
  4. Anträge zur Beendigung der Debatte bzw. zum Schließen der Redeliste können nur von antragsberechtigten Personen gestellt werden, die zu diesem Tagesordnungspunkt noch nicht gesprochen haben.
  5. Vor der Abstimmung sind jeweils eine Gegen- und eine Fürrede zuzulassen.
  1. Abstimmungen und Dokumentation
    1. Die Abstimmung wird durch die Tagungsleitung geleitet, wobei zunächst die Stimmen "für" den Antrag, dann "gegen" den Antrag und abschließend die Stimmenthaltungen abzurufen sind.
    2. Für die Dokumentation wird von der Vertreterinnen- und Vertreterversammlung ein Tonbandmitschnitt erstellt und archiviert. Das Beschluss- und das Wahlprotokoll der Vertreterinnen- und Vertreterversammlung ist schriftlich auszufertigen. Die Beschlüsse der Vertreterinnen- und Vertreterversammlung sind innerhalb von vier Wochen zu veröffentlichen.