Die Schiedskommissionen entscheiden in eigener Zuständigkeit über ihre Öffentlichkeitsarbeit. Die Satzung, wie sie vom Erfurter Parteitag 2011 beschlossen wurde, sieht vor, dass alle Beschlüsse der Bundesschiedskommission im Internet in anonymisierter Form zu veröffentlichen sind. Die Bundesschiedskommission hat sich entschieden, alle Beschlüsse seit dem Gründungsparteitag der Partei am 16. Juni 2007 zu veröffentlichen.
Im Befangenheitsgesuch gegen den Vorsitzenden der Landesschiedskommission (LSchK) Rheinland-Pfalz, W. F., im Verfahren A. hat die Bundesschiedskommission am 12.01.2008 im schriftlichen Verfahren beschlossen:
Im Befangenheitsgesuch gegen alle Mitglieder der Landesschiedskommssion (LSchK) Rheinland-Pfalz im Verfahren S. Landesvorstand Rheinland-Pfalz am 21.11.2007 hat die Bundesschiedskommssion am 12.01.2008 im schriftlichen Verfahren beschlossen:
In dem Berufungsverfahren des P. K. gegen den Kreisvorstand des Kreisverbandes Saarpfalz hat die Bundesschiedskommission auf ihrer Sitzung am 12.01.2008 beschlossen:
in dem Berufungsverfahren
des Widerspruchsführer und Berufungsgegner
gegen
den Widerspruchsgegner und Berufungsführer
hat die Bundesschiedskommission auf ihrer Sitzung am 12. Januar 2008 beschlossen:
Im Widerspruchsverfahren
des Antragstellers und Widerspruchführers
hat die Bundesschiedskommission auf die mündliche Verhandlung vom 3. November 2007 beschlossen:
Im Beschwerdeverfahren G. L. und M. B. gegen den Nichteröffnungsbeschluss der Landesschiedskommission (LSchK) Niedersachsen vom 18.08.2007 in der Sache Anfechtung der Wahlen des Kreisverbandes Region Hannover vom 14.07.2007 hat die Bundesschiedskommission am 03.11.2007 beschlossen:
In dem Verfahren des Kreisvorstandes Augsburg gegen den Nichteröffnungsbeschluss der Landesschiedskommission Bayern vom 9.9.2007 in der Sache Parteiausschluss des Gen. P. F. - Antrag des Kreisvorstandes Augsburg vom 17.8.2007 hat die Bundesschiedskommission (BSchK) am 3.11.2007 beschlossen:
In dem Berufungsverfahren des Kreisverbandes St. Wendel gegen den Genossen S. hat die Bundesschiedskommission im schriftlichen Verfahren gem. § 13 Abs. 1 der Schiedsordnung (SchO) am 24.09.2007 beschlossen:
In dem Berufungsverfahren des Kreisverbandes St. Wendel gegen den Genossen S. hat die Bundesschiedskommission im schriftlichen Verfahren gem. § 13 Abs. 1 der Schiedsordnung (SchO) am 24.09.2007 beschlossen: