Die Schiedskommissionen entscheiden in eigener Zuständigkeit über ihre Öffentlichkeitsarbeit. Die Satzung, wie sie vom Erfurter Parteitag 2011 beschlossen wurde, sieht vor, dass alle Beschlüsse der Bundesschiedskommission im Internet in anonymisierter Form zu veröffentlichen sind. Die Bundesschiedskommission hat sich entschieden, alle Beschlüsse seit dem Gründungsparteitag der Partei am 16. Juni 2007 zu veröffentlichen.
In der Berunfungssache der Genossin G. K. gegen DIE LINKE.Kreisverband Saarbrücken hat die Bundesschiedskommission auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 14.3.2009 einstimmig beschlossen:
Zum Antrag des Genossen T. T., gegen die Entscheidung der Landesschiedskommission Rheinland-Pfalz 13/08 vom 23.8.2008 bezüglich der Wahl der Delegierten für den Bundesparteitag auf der Regionalversammlung Süd in Rheinland-Pfalz hat die Bundesschiedskommission in der Beratung vom 14.03.2009 beschlossen:
In der Berufungssache U. H. vertreten durch den Beistand K. N. gegen Landesvorstand Berlin erging in der Sitzung der Bundesschiedskommission am 14.3.2009 folgender Beschluss:
Zum Antrag des Kreisverbandes Bernkastel-Wittlich, vertreten durch den Vorsitzenden, K. M. gegen die Partei DIE LINKE.Landesvorstand RLP hat die Bundesschiedskommission in ihrer Sitzung am 14.03.2009 einstimmig beschlossen:
Zum Antrag der Genossin T. M. T. gegen die Partei DIE LINKE, vertreten durch den Parteivorstand, dieser vertreten durch den Vorsitzenden hat die Bundesschiedskommission in ihrer Sitzung am 14.03.2009 einstimmig beschlossen:
in der Berufungssache
des Berufungsführers
gegen
den Berufungsgegner
hat die Bundesschiedskommission auf die mündliche Verhandlung vom 24. Januar 2009 und anschließen-dem Schlichtungsversuch am 14. März 2009 einstimmig beschlossen:
in der Berufungssache
des Berufungsführers
gegen
den Berufungsgegner
hat die Bundesschiedskommission auf die mündliche Verhandlung vom 24. Januar 2009 nach erfolglosem Schlichtungsversuch am 14. März 2009 einstimmig beschlossen:
In dem Wahlanfechtungsverfahren DIE LINKE.KV Hagen gegen R.F. und I.H. sowie E.H. hat die Bundesschiedskommission am 23.2.2009 im schriftlichen Verfahren einstimmig beschlossen:
In dem Beschwerdeverfahren des Genossen P. E. und der Genossin G. G., bezüglich des Einspruchs gegen den Eintritt des H. E., des R. G., des H. G., des K. H., des R. K., der H. M. und des F. O. hat die Bundesschiedskommission in ihrer Beratung am 24.1.2009 folgenden Beschluss gefasst:
Im Eilverfahren der Genossin G. G.-W. und des Genossen K. H., gegen den in der Versammlung am 10.01.2009 für den Kreisverband Plön der Partei Die Linke gewählten Kreisvorstand, vertreten durch die kommissarische Kreisverbandssprecherin S. A. und den kommissarischen Kreisverbandssprecher A. J. hat die Bundesschiedskommission in ihrer Beratung am 24.01.2009 beschlossen: