Die Schiedskommissionen entscheiden in eigener Zuständigkeit über ihre Öffentlichkeitsarbeit. Die Satzung, wie sie vom Erfurter Parteitag 2011 beschlossen wurde, sieht vor, dass alle Beschlüsse der Bundesschiedskommission im Internet in anonymisierter Form zu veröffentlichen sind. Die Bundesschiedskommission hat sich entschieden, alle Beschlüsse seit dem Gründungsparteitag der Partei am 16. Juni 2007 zu veröffentlichen.
In dem Schiedsverfahren B.-C. K. - Beschwerdeführer und Antragsteller - gegen H. D. - Beschwerdegegner und Antragsgegner - wegen Parteiausschluss hat die Bundesschiedskommission (BSchK) aufgrund der mündlichen Verhandlung am 9. Dezember 2012 folgenden Beschluss gefasst:
In dem Schiedsverfahren E. B. - Antragstellerin und Beschwerdeführerin - gegen A. R. - Antrags - und Beschwerdegegner - wegen Parteiausschluss hat die Bundesschiedskommission aufgrund ihrer Sitzungen vom 12.11.11 und 23.09.12 im anschließenden schriftlichen Verfahren am 09.12.2012 beschlossen:
In dem Schiedsverfahren 1. H. L. Verfahrensbevollmächtigter: G. K. und 2. Dr. A. N. und 3. M. W. und 4. E. N. - Antragsteller und Berufungsführer - gegen S. S. - Antragsgegner und Berufungsgegner - wegen Parteiausschluss hat die Bundesschiedskommission aufgrund der mündlichen Verhandlung am 3. Dezember 2011 folgenden Beschluss gefasst:
In dem Schiedsverfahren G. S. Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt H.-G. W. - Berufungsführerin und Antragsgegnerin - gegen DIE LINKE.LV Saar Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt K. F. - Berufungsgegner und Antragsteller - wegen Parteiausschluss hat die Bundesschiedskommission aufgrund der mündlichen Verhandlung am 3. Dezember 2011 in ihrer Sitzung am 2. Februar 2012 folgenden Beschluss gefasst:
In dem Schiedsverfahren H. L. Verfahrensbevollmächtigter: G. K. - Berufungsführer und Antragsgegner - gegen 1. E. L. und 2. DIE LINKE. Kreisparteitag des KV Saarlouis, c/o C. B. und 3. W. L. - Berufungsgegner und Antragsteller - wegen Parteiausschluss hat die Bundesschiedskommission (BSchK) aufgrund der mündlichen Verhandlung am 13. August 2011 in ihrer Sitzung am 6. Mai 2012 folgenden Beschluss gefasst:
In dem Schiedsverfahren H. L. Verfahrensbevollmächtigter: G. K. - Antragsteller und Beschwerdeführer - gegen E. T. - Antragsgegnerin und Beschwerdegegnerin - hat die Bundesschiedskommission aufgrund der mündlichen Verhandlung am 3. Dezember 2011 folgenden Beschluss gefasst:
In dem Schiedsverfahren des Genossen K. S. - Antragsteller - gegen die BAG Hartz IV, vertreten durch den BundesSprecherInnenrat - Antragsgegner - hat die Bundesschiedskommission am 01. Oktober 2011 beschlossen:
In dem Verfahren der Genossin I. S. - Antragstellerin - gegen DIE LINKE. Parteivorstand - Antragsgegner - hat die Bundesschiedskommission auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 13.11.2011 im schriftlichen Verfahren am 21.01.2012 entschieden: