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Kriterien und Zeitplan zur Aufstellung der Vorschlagsliste für die Wahl zum Europäischen Parlament im Jahr 2024 

​​​​​​​Beschluss des Bundesausschusses vom 17. Juni 2023 

I. Grundlagen für den Beschluss 

Gemäß §21 Abs. 5 der Bundessatzung der Partei DIE LINKE ist es Aufgabe des Bundesausschusses, der BundesvertreterInnenversammlung einen Personalvorschlag zur Aufstellung der Bundesliste für die Wahlen zum Europäischen Parlament zu unterbreiten. 

Der Bundesausschuss hat im Rahmen seiner Terminplanung verabredet, einen solchen Personalvorschlag auf seiner Sitzung am 16. und 17. September 2023 in Berlin zu erarbeiten. Der Beschlussantrag sichert die ordnungsgemäße Vorbereitung dieser Beratung. 

 

II. Kriterien für Kandidaturen zu den Wahlen zum Europäischen Parlament

DIE LINKE tritt 2024 mit einer offenen Liste zu den Wahlen an und orientiert darauf, Kandidatinnen und Kandidaten zu nominieren, die für die Politik der Partei DIE LINKE in der Öffentlichkeit einstehen, die in der Partei durch ihre politische Arbeit oder ihr öffentliches Wirken im Sinne der Ziele der LINKEN verwurzelt sind. Kandidatinnen und Kandidaten auf der Liste der Partei sind als Mitglieder dem Erfurter Programm sowie dem Europawahlprogramm verpflichtet; als Nichtmitglieder stehen sie den dort formulierten Grundsätzen nahe. 

Wir erwarten von den Kandidatinnen und Kandidaten: 

▪ eine ausgeprägte Basisverbundenheit 

▪ Politische und fachliche Kompetenz, politische und rhetorische Kommunikationsfähigkeiten, sowie moralische Integrität; 

▪ dass sie die Programmatik der Partei DIE LINKE aktiv vertreten und sich im Wahlkampf von der Wahlstrategie der Partei leiten lassen; 

▪ den Wahlkampf in enger Zusammenarbeit mit dem Bundeswahlbüro und der Bundeswahlkampfleitung der Partei zu führen; 

▪ die Bereitschaft, die eigene politische Biographie offen zu legen; 

▪ Fragen der Bürgerinnen und Bürger zu beantworten, sich am gemeinsamen Internet-Auftritt zu beteiligen und eine aktive Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zu leisten; 

▪ Beratungs- und Trainingsangebote wahrzunehmen. 

▪ Die Kandidatinnen und Kandidaten sind dazu angehalten in ihren schriftlichen Kandidaturen ihre Politikfelder, als auch die Interessen an Gremien des Europäischen Parlaments kenntlich zu machen. 2 

Wir erwarten von unseren Abgeordneten: 

▪ eine ausgeprägte Basisverbundenheit; 

▪ Wille zur engen Zusammenarbeit mit dem Basislandesverband 

▪ sich in der GUE/NGL für ein solidarisches Miteinander einzubringen; 

▪ die Bereitschaft, sich bei der Einrichtung von Wahlkreisbüros mit dem jeweiligen Landesvorstand sowie dem Parteivorstand abzustimmen und sich an den vom Parteivorstand zu entwickelnden Qualitätskriterien für Wahlkreisbüros zu orientieren, dazu gehören u.a. offene, weitgehend barrierefreie und dem Anspruch der Kümmererpartei folgende Büros; 

▪ eine existenzsichernde Bezahlung ihrer Beschäftigten, mindestens in Anlehnung an den Öffentlichen Dienst; 

▪ Parteitagsbeschlüsse zu beachten und bei der Umsetzung mitzuwirken; 

▪ sich an inhaltlichen Diskussionsprozessen der Partei zu beteiligen und diese zu befördern; 

▪ regelmäßig an Plenar-, Fraktions-, Ausschuss- und Arbeitskreissitzungen sowie an bundesweiten Treffen der Sprecherinnen und Sprecher für ihre Fachgebiete teilzunehmen; 

▪ sich bei der Erarbeitung von Anträgen etc. mit den Bundesarbeitsgemeinschaften des jeweiligen Fachgebietes zu beraten; 

▪ ihre Nebentätigkeiten und Einkünfte vollständig transparent zu machen; 

▪ gemeinsam mit den anderen Mitgliedern der Fraktion die betriebliche Mitbestimmung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fraktion und die persönlich beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umfassend zu fördern. 

Mit den Bewerberinnen und Bewerben für Kandidaturen auf der Liste der Partei DIE LINKE zur Europawahl 2024 werden schriftliche Vereinbarungen über ihre Bereitschaft getroffen, die genannten Kriterien anzuerkennen und zu erfüllen, die Mitgliedsbeiträge entsprechend der gültigen Beitragstabelle der Partei zu entrichten und jährlich bei entsprechenden Erhöhungen der Abgeordnetenentschädigungen anzupassen sowie Mandatsträgerbeiträge gemäß Bundessatzung sowie den zwischen dem Parteivorstand und den Mitgliedern der Gruppe im Europäischen Parlament zu treffenden Vereinbarungen zu entrichten. 

Folgende Höhe des Mandatsträgerbeitrages der Abgeordneten der Partei DIE LINKE im Europäischen Parlament wird vereinbart: 

▪ Der gemäß Bundessatzung und Bundesfinanzordnung zu entrichtende Mandatsträgerbeitrag der Abgeordneten der Partei DIE LINKE im Europäischen 

Parlament beträgt 15 Prozent des monatlichen Grundgehalts der Abgeordneten im Europäischen Parlament. 

▪ Der monatliche Mandatsträgerbeitrag kann um 100 Euro für jede Person, für die die/der Abgeordnete unterhaltsverpflichtet ist, vermindert werden. 

▪ Der Bundesschatzmeister schließt im Auftrag des Parteivorstands mit den gewählten Abgeordneten jeweils Vereinbarungen über die Höhe des zu entrichtenden Mandatsträgerbeitrages ab. 

 

III. Erarbeitung des Listenvorschlages 

▪ Für den Vorschlag der ersten zehn Kandidatinnen und Kandidaten müssen sowohl die Interessen einer guten Gesamtvertretung in Europa als auch die Interessen der Landesverbände berücksichtigt werden. 

▪ Für den Vorschlag der ersten zehn Kandidatinnen und Kandidaten soll ein Kandidat/eine Kandidatin unter 35 Jahren benannt werden. 

▪ Der Listenvorschlag soll möglichst Kandidatinnen und Kandidaten aus jedem Bundesland enthalten 

▪ Der Bundesausschuss bittet die Kandidatinnen und Kandidatinnen für die Wahl zum Europäischen Parlament, ihre Bewerbungen bis spätestens zum 30. Juli 2023 anzuzeigen. 

▪ Der Bundesausschuss bittet die Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahlen zum Europäischen Parlament, ihre biografischen Daten und inhaltlichen Vorstellungen bis spätestens zum 25. August 2023 schriftlich vorzulegen. 

▪ Die Bundesausschussmitglieder erhalten spätestens am 1. September 2023 ein Heft mit den vorliegenden Vorstellungen der Kandidatinnen und Kandidaten. 

▪ Der Bundesausschuss wählt am 16. und 17. September 2023 die Kandidatinnen und Kandidaten bis zum Listenplatz 10 des Personalvorschlages in Einzelwahl. Für die danach folgenden Listenplätze ist eine Gruppenwahl möglich. Diesem Verfahren soll nicht durch andere Vorschläge hinsichtlich der Reihung von Kandidatinnen und Kandidaten vorgegriffen werden. 

▪ Der Listenvorschlag des Bundesausschusses ist die Empfehlung für die Wahl der Kandidatinnen und Kandidaten auf der BundesvertreterInnenversammlung.