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Beschluss 2022/024

Hauptamtliche Ausübung von Parteiämtern

Beschluss des Bundesausschusses vom 18. September 2022

Der Bundesausschuss bestätigt den Beschluss des Parteivorstandes vom 10. Juli 2022 zur Hauptamtlichen Ausübung von Parteiämtern.

Anlage:

Beschluss 2022/204

Beschluss des Parteivorstandes vom 10. Juli 2022

Hauptamtliche Ausübung von Parteiämtern

1. Der Bundesgeschäftsführer erhält eine Vergütung in Höhe von 84,21 Prozent entsprechend dem aktuellen Teilzeittarifvertrag für die Beschäftigten der Bundesgeschäftsstelle. (Grundlage der Vergütung ist der Beschluss des Bundesausschusses vom 5. Februar 2012). Urlaubs- und Weihnachtsgeld wird analog zum Tarifvertrag für die Beschäftigten der Partei DIE LINKE gezahlt.

2. Der Bundesschatzmeister wird gebeten, nach Bestätigung dieses Beschlusses durch den Bundesausschuss einen entsprechenden Dienstvertrag mit dem Bundesgeschäftsführer abzuschließen.