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BA Beschluss 2019/010

Verfahren zur Wahl der Vertreterinnen und Vertreter der LINKEN in den Organen der Partei der Europäischen Linken (EL)

Beschluss des Bundesausschusses vom 22. Juni 2019

1. Die Wahl der Vertreterinnen und Vertreter der LINKEN in den Organen der EL wird für die Sitzung am 14. und 15 September 2019 anberaumt. Die Bundesgeschäftsstelle informiert den Parteivorstand und alle Landesverbände über den Termin der Wahl und bittet sie, geeignete Vorschläge für die Kandidaturen zu unterbreiten. Über den Termin und die Möglichkeit zur Kandidatur wird außerdem in den Medien der Partei informiert.

2. Alle Kandidatinnen und Kandidaten reichen ihre Bewerbungen bis zum 16. August 2019 bei der Bundesgeschäftsstelle schriftlich ein (bundesausschuss@die-linke.de). Die Bewerbungen werden mit der Einladung zur Bundesausschusssitzung an alle Mitglieder des Bundesausschusses versandt. Alle Bewerberinnen und Bewerber erhalten in der Bundesausschusssitzung entsprechend der Wahlordnung der Partei DIE LINKE die Möglichkeit, sich persönlich vorzustellen.

3. Der Bundesausschuss wählt die zwölf Delegierten und Ersatzdelegierte für den 6. Parteitag der EL. Grundlage dafür ist die Wahlordnung der Partei DIE LINKE.

4. Darüber hinaus wählt der Bundesausschuss die zwei Kandidatinnen bzw. Kandidaten der LINKEN für den Vorstand der EL sowie deren Ersatzkandidatinnen und Ersatzkandidaten.

5. Der Bundesausschuss wählt einen Personalvorschlag für den/die Vertreter/in der LINKEN für das politische Sekretariat der EL.