Zum Hauptinhalt springen
Bundesausschuss

Empfehlungen für die weitere Arbeitsweise des Bundesausschusses

Beschluss des Bundesausschusses vom 18. November 2017

Ausgangssituation:

Die Aufgaben des Bundesausschusses werden in der Satzung der Partei § 21ff. geregelt. Im Dezember geht die 5. Amtszeit des Bundesausschusses der Partei DIE LINKE zu Ende. Es ist seit Bestehen des Bundesausschusses zur Tradition geworden, auf der Basis der Bestimmungen der Satzung die Arbeit zu reflektieren und dem neuen Bundesausschuss Vorschläge für die weitere Arbeit zu unterbreiten.

I. Empfehlungen

1. Organisatorische Fragen:

  • Die Durchführung von jährlich vier Sitzungen mit zwei Beratungstagen sollte auch in Zukunft beibehalten werden. So wurde insbesondere in dieser Wahlperiode gewährleistet, dass der Bundesausschuss sowohl seine formellen Zuständigkeiten, als auch inhaltliche Debatten vorbereiten und durchführen konnte. Bei der Terminfindung sollte nach dem Bundesparteitag die nächste Bundesausschusssitzung mindestens 3 Wochen nach dem Bundesparteitag stattfinden. Ebenfalls ist die Kopplung der Bundesausschusssitzung mit dem Fest der Linken zu hinterfragen. Anlässlich des 200. Geburtstages von Karl Marx sollte eine Bundesausschusssitzung in Trier stattfinden.
  • die Geschäftsordnung des BA sollte nach der Entscheidung der Bundesschiedskommission zur Frage - Umgang mit den vom Bundesparteitag überwiesenen Anträgen - konkretisiert/verändert werden.
  • Die Festschreibung des Tagesordnungspunktes "Beschlusskontrolle" hat sich bewährt und sollte beibehalten werden. Die Berichterstattung der Vertreterinnen und Vertreter des PV, der EL, der BTF, EP-Fraktion und des Ältestenrates sollten beibehalten werden. Dabei sollten die Berichterstatterinnen und Berichterstatter sich auf Themen konzentrieren, die:
    • von besonderem Interesse in allen Ländern sind,
    • geeignet sind gemeinsam initiativ zu werden,
    • in der Partei bzw. im Bundesausschuss gesondert thematisiert werden sollten.

2. Der Bundesausschuss ist das Organ der Gesamtpartei mit Konsultativ -, Kontroll - und Initiativfunktion gegenüber dem Parteivorstand.

  • Die Protokolle, Beschlüsse und Vorlagen des Parteivorstandes sind allen Bundesausschussmitgliedern einschließlich den Ersatzmitglieder elektronisch zugänglich gemacht bzw. per E-Mail übersandt werden.
  • Der Bundesausschuss ist künftig frühzeitiger und stärker in die Vorbereitung von Kampagnen und in die Planung der Aktivitäten des Bildungsbereiches der Bundesgeschäftsstelle einzubeziehen.
  • Der Bundesausschuss sollte sich den Fragen der Mitgliederentwicklung/Mitgliedergewinnung stärker widmen und dies mindestens einmal jährlich auf die Tagesordnung nehmen. Dabei sollte der Erfahrungsaustausch zwischen den einzelnen Landesverbänden organisiert werden. Der Jugendverband "Solid" sollte einbezogen werden.

3. Der Bundesausschuss fördert und unterstützt das Zusammenwachsen der Landesverbände. Er soll Initiativen ergreifen und unterstützen, die diesem Ziel dienen.

Um dieser Aufgabe gerecht zu werden wurde die Arbeitsgruppe "Zusammenwachsen/ Parteientwicklung" gebildet.

  • Wir empfehlen die Fortsetzung der Arbeit der AG "Zusammenwachsen/Parteientwicklung".
  • Die AG sollte dem Bundesausschuss konkrete Maßnahmen vorschlagen mit dem Ziel, das Zusammenwachsen unterstützen.
  • Empfohlen wird eine gemeinsame Beratung mit den Landesausschüssen.
  • Unter Einbeziehung des Zieles des Zusammenwachsens der Landesverbände sollen weiter kontroverse Themen im Bundesausschuss diskutiert werden. Die bundesweiten Zusammenschlüsse sollen dabei einbezogen werden. Thematische Diskussionen und Erfahrungsberichte könnten in Foren/Arbeitsgruppen geschehen. Dazu sollten einmal jährlich Themen bestimmt, inhaltlich vorbereitet und im BA diskutiert werden, in denen eine Verständigung zwischen den Landesverbänden besonders angezeigt erscheint.
  • Auf Grund der Diskussionen in der Partei zur Frage der Regierungsbeteiligung bzw. Entscheidungen in Regierungsbeteiligungen sehen wir es als erforderlich an, kontinuierlich Vertreterinnen und Vertreter der entsprechenden Länder einzuladen, um Fragen bzw. Probleme zu diskutieren.

4. Der Bundesausschuss berät und beschließt insbesondere über:

  1. grundsätzliche politische und organisatorische Fragen auf der Grundlage der Satzung, von Beschlüssen des Parteitages oder auf Antrag des Parteivorstandes,
  2. den jährlichen Finanzplan auf Vorschlag des Parteivorstandes,
  3. Anträge, die an den Bundesausschuss gestellt oder durch den Parteitag an den Bundesausschuss überwiesen wurden,
  4. Angelegenheiten, bei denen der Parteivorstand wegen ihrer politischen Bedeutung oder wegen der mit ihnen verbundenen finanziellen Belastungen eine Beschlussfassung des Bundesausschusses für notwendig erachtet,
  5. Kampagnen, die bei ihrer Durchführung erhebliche finanzielle Mittel oder personelle Ressourcen der Landesverbände binden.
  • Die kontinuierliche Behandlung des Themas "Finanz- und Vermögenslage des Bundesverbandes" muss auch zukünftig im Bundesausschuss thematisiert werden.
  • Der Bundesausschuss wählt die Vertreterinnen und Vertreter der Partei in die Organe der Europäischen Linken (EL)
  • Der ständige Tagesordnungspunkt Europapolitik sollte beibehalten werden. Die Mitglieder des EU-Parlaments und des Vorstandes der EL sollen berichten. Berichte in Textform und Unterlagen dazu sind rechtzeitig vor der Bundesausschusssitzung den Bundesausschussmitgliedern vorzulegen damit eine fundierte Debatte und Aussprache möglich wird. Dabei sollte angesichts der Wahlen zum EP 2019 mit dem PV, den vorhandenen Strukturen in der Partei geklärt werden, wie wir gemeinsam die Erarbeitung des Europawahlprogramms organisieren wollen bzw. wie gesichert wird, dass der BA in diesen Prozess eingebunden wird.
  • Der Bundesausschuss unterbreitet der Bundesvertreterversammlung einen Personalvorschlag zur Aufstellung der Bundesliste für die Wahlen zum Europäischen Parlament.
  • In Bezug auf die Wahlen für das EP sollte ähnlich wie bei der Aufstellung der Liste für die EL frühzeitig das Verfahren geklärt werden. Zu sichern ist die frühzeitige Einbeziehung des Bundesausschusses durch den Parteivorstand in Bezug auf die Nominierung der/des Spitzenkandidaten.

III. Offene Fragen

In Bezug auf die Arbeitsweise des Bundesausschusses sind folgende Fragen zu diskutieren bzw. bei der Satzungsdebatte zu berücksichtigen:

  • Wie sind die Aufgaben und Befugnisse des Präsidiums zu konkretisieren?
  • Ist eine Änderung der Satzung angebracht, mit der die Wahlperiode des BA an die Wahlperiode des PV angeglichen wird? (Bei einem engen Verständnis setzt die gegenwärtige Regelung voraus, dass die Landesverbände zum Ende der Wahlperiode zwischen Oktober und März auf Landesparteitagen ihre Vertreter im BA wählen. Das führte wiederholt zu Problemen der Repräsentanz der Landesverbände zur Konstituierung des BA.