Zum 1. Juli 2011 ist die allgemeine Wehrpflicht ausgesetzt und in einen freiwilligen Dienst übergeleitet worden. Die Meldebehörden übermitteln im Oktober 2011 Daten (Familienname, Vorname, Anschrift) von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden. Dadurch soll das Bundesamt für Wehverwaltung die betreffenden Personen über den freiwilligen Wehrdienst informieren können. Wer keine Informationen erhalten will, kann der Datenübermittlung innerhalb einer bestimmten Frist, ohne Angabe von Gründen, widersprechen.
Schlagworte: Datenschutz, Frieden, U25, Bayern
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