In der Kommunaldatenbank sind Anträge und Anfragen von Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern der LINKEN aus dem gesamten Bundesgebiet einsehbar. Die Datenbank soll Anregung und Hilfestellung für die eigene Arbeit vor Ort geben. Zusendungen für die Kommunaldatenbank bitte an kommunaldatenbank@die-linke.de.
Musterantrag zu einer Resolution zur Unterstützung der Tarifverhandlungen. Bitte auch die Musterpresseerklärung dazu beachten.
Die Entgelttabelle für die Sozial- und Erziehungsdienste wurde zum Ende des Jahres 2014 gekündigt, seit Mitte März finden die ersten Streiks statt. Ver.di und GEW verhandeln mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA). Der neue Tarifvertrag wird dann primär für die kommunalen Beschäftigten im Bereich der Sozial- und Erziehungsdienste gelten (z.B. Erzieherinnen in Kitas, Schulsozialarbeiter, Heilpfleger/innen etc.), hat er aber auch Auswirkungen für die Beschäftigten in freien und konfessionellen Einrichtungen.
Wir dokumentieren zusätzlich einen Antrag dazu aus dem Main-Kinzig-Kreis.
Für die von einer Sperrung betroffenen Menschen bedeutet dies ein Leben ohne Licht, Heizung, Wasser, warmes Essen.
In Anbetracht der ständig steigenden Energiekosten muss ein praktikables Modell für Duisburg gefunden werden, das den Betroffenen Hilfestellung gibt, ohne sie zu entmündigen und ohne sie aus der Verantwortung zu entlassen. Für die BezieherInnen von Leistungen aus SGB II bietet das Saarbrücker 4-Punkte-Modell die Möglichkeit, Stromsperren zu verhindern. Es kann zudem auch auf Leistungsbeziehende nach dem SGB XII ausgeweitet werden.
Am 15.08.14 verkündete die Bundesagentur für Arbeit, dass in ihren Jobcentern ab dem 18.08.14 stufenweise auf das neue Softwareprogramm ALLEGRO umgestellt wird. „Leistungen des Jobcenters werden lückenlos weiter bearbeitet und ausgezahlt“ hieß es dazu in einer Presseerklärung. Den Medien war nun zu entnehmen, dass es durch Personalmangel und Einführung des neuen Computersystems Allegro bei vielen Leistungsempfängern zu Zahlungsverzügen kam und die Leistungen teilweise erst am 10.ten ausgezahlt wurden mit dramatischen Folgen wie z.B. Hunger und Mietrückständen.
Das Bundessozialgericht hat die Einbehaltung von Geldern aus dem sog. Bildungs- und Teilhabepaket zu Lasten der Kommunen durch die damalige schwarz-gelbe Bundesregierung für rechtswidrig erklärt. Die dadurch entstandene Erstattung soll im Sinne des Bildungs- und Teilhabepakets eingesetzt werden.
Schlagwörter:
Bildung, Haushalt und Finanzen, Kinder- und Jugendliche, Schule, NRW
In vielen hessischen Kommunen ist eine Briefwahl auch bei den Wahlen zu den Ausländerbeiräten möglich, so etwa in den Städten Frankfurt, Fulda, Gießen, Kassel, Marburg, und 2015 erstmals auch in Hanau. § 58 Kommunalwahlgesetz (KWG) regelt hierzu: „Briefwahl findet nur statt, wenn die Gemeinde dies in der Hauptsatzung vorsieht.“
Wir dokumentieren hier einen Antrag, der klären soll, , ob für die Bearbeitung der eingehenden Anträge des Bildungs- und Teilhabepaketes dem Jobcenter ausreichend Personal zur Verfügung steht.
Schlagwörter:
ARGE, Bildung, Kinder- und Jugendliche, Sachsen
Es gibt im neuen hessischen Tariftreue- und Vergabegesetz einen Passus, der es den Landkreisen und Kommunen freistellt, soziale und ökologische Aspekte bei der Vergabe zu berücksichtigen. Darauf basiert der hier vorgestellte Antrag.
Schlagwörter:
Haushalt und Finanzen, öffentliche Ausschreibungen, Sozialpolitik, Umwelt und Naturschutz, Hessen
Über die Resolution soll ein Verständnis für eine flächendeckende und qualitativ hochwertige Versorgung überall im Land hergestellt werden. Dies wird nur dann sicherzustellen sein, wenn die vor dem wirtschaftlichen Kollaps stehenden Häuser finanziell besser ausgestattet werden, kommunale Träger vor hohen Defiziten geschützt und die Belegschaft tariflich abgesichert und fair bezahlt wird. Gute Pflege wird es auf Dauer ohne gute Arbeit nicht geben können. Zusätzlich dokumentieren wir zwei Anfragen mit lokalen Charakter, die zusätzlich zur Resolution eingebracht wurden.
Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit betrug die Summe der nicht anerkannten KdU im Jahr 2012 4,7 Prozent der von den SGB-II-Trägern tatsächlich geleisteten KdU Aufwendungen. Die Anfrage soll die Quote vor Ort klären.
Schlagwörter:
ALG II, KdU - Kosten der Unterkunft, Wohnen, Rheinland-Pfalz