Musterantrag, der auffordert, bei der Vergabe öffentlicher Aufträge nur solche Unternehmen auszuwählen, die ihre Arbeitnehmer / Arbeitnehmerinnen nach geltenden Tarifverträgen, mindestens aber mit 8 € je Arbeitsstunde entlohnen.
Nachträglich ergänzt durch einen Link auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Linksfraktion zu Auswirkungen der Urteile „Viking“, „Laval“ und „Rüffert“ des EuGH
Schlagworte: Arbeit, Gehälter, Haushalt und Finanzen, Mindestlohn, öffentliche Ausschreibungen, Niedersachsen
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