In der Kommunaldatenbank sind Anträge und Anfragen von Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern der LINKEN aus dem gesamten Bundesgebiet einsehbar. Die Datenbank soll Anregung und Hilfestellung für die eigene Arbeit vor Ort geben. Zusendungen für die Kommunaldatenbank bitte an kommunaldatenbank@die-linke.de.
Einer wissenschaftlichen Studie hat sich im Auftrag einer Anwaltskanzlei mit Schadensersatzklagen gegen Beraterfirmen bei den Cross-Border-Leasing-Verträgen befasst. Den Verbänden und Kommunen wurde seinerzeit durch die davon profitierenden Banken, AnwältInnen und WirtschaftsprüferInnen suggeriert, dass der Abschluss dieser Verträge garantiert keine Risiken berge und der Gewinn groß und zuverlässig sei.
Es wird gefragt, ob die eigene betroffene Kommune ebenfalls prüft, wer für eventuell entstandene Schäden oder für entgangenen Gewinn in Haftung genommen werden kann?
Schlagwörter:
Banken- und Finanzkrise, Haushalt und Finanzen, NRW
Antrag zur Schaffung eines öffentlich geförderten Beschäftigungssektors (ÖBS) als erforderlichen Schritt für die Errichtung einer sozialen und solidarischen Gesellschaft.
Bei der Berechnung der Arbeitslosigkeit in Deutschland werden häufig wesentliche Faktoren aus der Arbeitslosenstatistik ausgeklammert. So werden weder Arbeitslose, die krank sind, noch die meisten Arbeitslosen, die älter als 58 Jahre alt sind, zu den Arbeitslosen dazu gezählt. Auch Menschen, die einen Ein-Euro-Job haben oder an einer Weiterbildung teilnehmen, werden nicht in der Arbeitslosenstatistik berücksichtigt. Die Angaben über die oben genannten Gruppen werden in separaten Statistiken aufgeführt. Dies legt die Vermutung nahe, dass auch die Angaben über die Arbeitslosenzahlen in München nicht die tatsächliche Arbeitslosigkeit widerspiegeln. Vor diesem Hintergrund erbittet die Anfrage die Darstellung der tatsächlichen Arbeitslosenzahlen.
Eine Auswertung des DGB (vgl. DGB: Praxis und neue Entwicklungen bei 1-Euro-Jobs, in: Arbeitsmarkt aktuell, Nr. 4/2009) zeigt, dass bei den Ein-Euro-Jobs weder das Kriterium der Zusätzlichkeit (§ 16 Abs. 3 SGB II) erfüllt wird, noch in den meisten Fällen der Übergang in ein reguläres Arbeitsverhältnis ermöglicht wird. Das Zusammenspiel dieser beiden Faktoren wirkt sich scheinbar kontraproduktiv auf die Wiedereingliederung der Ein-Euro-Jobber in ein reguläres Arbeitsverhältnis aus. Vor diesem Hintergrund sollen entsprechende Fragen beantwortet werden.
Antrag, eine anonyme Anfrage unter den Ein-Euro-JoberInnen der Stadt durchzuführen. Ein entsprechender Fragebogen wurde dazu erarbeitet und liegt als Antrag vor.
Die Mindestnormen für die Aufnahme von AsylbewerberInnen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union regeln die sozialen Mindestrechte von Schutzsuchenden während des Asylverfahrens. Detailliert wird die Situation vor Ort hinterfragt.
Lt. Medienberichten werden zurzeit für die Internet- Firma Google in verschiedenen Landkreisgemeinden und Städten mit Spezialfahrzeugen Häuseransichten fotografiert. Die Anfrage soll die Auskunft darüber erbringen, ob der Landkreis und die betreffenden Gemeinden und Städte von dieser „Verfilmung“ vor Beginn der Häuseraufnahmen durch Google unterrichtet wurden.