Schon lange fordern RadfahrerInnen die Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht. Der ADFC hat aktuell mit dem Aktenzeichen BVerwG 3 C 42/09 beim BVG in Leipzig ein Grundsatzurteil zur Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht erstritten, das auf der
Grundlage der StVO vom 01.09.1997 beruht. Nun muss geprüft werden, welche Radwege als Ausnahmeregelung noch beschildert bleiben. Dann können sich die FußgängerInnen endlich auf breiten, radfahrerfreien Gehwegen bewegen. Der Radverkehr findet auf der Straße statt.
Schlagworte: RadfahrerInnen, Hessen
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