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Niedersachsen

Recht der Räte muss gestärkt werden – Einrichtung eines Kontrollausschusses ermöglichen

Hannover. DIE LINKE im Landtag hat angeregt, bei der Novelle der Kommunalverfassung ein Gesetz zu erarbeiten, wonach Niedersachsens Hauptverwaltungsbeamte effektiver durch die Räte kontrolliert werden. Anlass sind unter anderem die katastrophalen Vorgänge um die

Love-Parade und die Weigerung des Duisburger Oberbürgermeisters Adolf Sauerland, Verantwortung zu übernehmen. Der kommunalpolitische Sprecher der LINKE-Fraktion, Hans-Henning Adler, erklärte dazu: „So etwas darf sich nicht wiederholen. Wir streben deshalb eine gesetzliche Regelung für Niedersachsen an, die das Recht des Rates präzisiert, Auskunft bei allen Verwaltungsvorgängen zu erhalten. Handhabbarer werden muss auch das Recht der Fraktionen, Akten einzusehen, die die Arbeit des Hauptverwaltungsbeamten betreffen.“

Der Verwaltungsausschuss solle künftig die Möglichkeit haben, bei bestimmten Vorfällen oder Anlässen einen Kontrollausschuss einzurichten. Dieser Ausschuss ist dann befugt, den Oberbürgermeister eingehend zu befragen. Zur Einrichtung eines solchen Gremiums sollen ein Drittel der Mitglieder des Verwaltungsausschusses ausreichen. „Wir wollen außerdem, dass ein Hauptverwaltungsbeamter schriftliche Anfragen des Rates und des Verwaltungsausschusses innerhalb einer Woche beantworten muss“, sagte Adler. „Überlegenswert ist auch, einen Ausschuss auf kommunaler Ebene einzurichten, der die Befugnisse eines echten parlamentarischen Untersuchungsausschusses hätte. Dazu müsste aber die Niedersächsische Verfassung geändert werden.“