Zum Hauptinhalt springen
Thüringen

Rechnungshof soll Gerichtsprozesse von Kommunen prüfen

Ralf Hauboldt, justizpolitischer Sprecher und stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE, wendet sich in einem Brief an den Thüringer Rechnungshof mit der dringlichen Bitte, den Umgang von Thüringer Kommunen mit Haushaltsmitteln bei der Führung von Gerichtsprozessen unter die Lupe zu nehmen.

Ausgangspunkt ist ein Prozess der Stadt Weißensee (Kreis Sömmerda), den diese schon seit ca. 12 Jahren gegen einen Bediensteten führt. „Seit Jahren verliert die Kommune in verschiedenen Instanzen, dennoch wird das Verfahren verbissen fortgesetzt und mehrere 10.000 Euro sind schon ,verprozessiert’. Bei allem Respekt vor dem Recht auf Selbstverwaltung der Kommunen: hier muss der Rechnungshof genauer hinschauen“, so Hauboldt. Deshalb bittet er mit seinem Brief den Rechnungshof, alle Möglichkeiten der Prüfung auszuschöpfen und zu klären, ob in diesem Fall eine Verletzung des Gebots der wirtschaftlichen, sprich sparsamen, Verwendung von kommunalen Haushaltsmitteln vorliegt. „Zwar sind zur Zeit die Ämter des Präsidenten und des Vizepräsidenten nicht besetzt, aber die Rudolstädter Wächter über die öffentlichen Haushalte müssen ja dennoch solchen Prüfanfragen nachgehen“, bekräftigt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende.

Der Abgeordnete der LINKEN hat zuvor versucht, mit einer parlamentarischen Anfrage die Kommunalaufsicht im Fall Weißensee zu aktivieren, jedoch hätten Landesregierung und Kommunalaufsicht mitgeteilt, dass sie es nicht als ihre Aufgabe ansähen, im Fall dieses beinah unendlichen Prozesses aufsichtsrechtlich tätig zu werden. Zudem fordert Ralf Hauboldt  <//span>von den „Haushaltswächtern“ in Rudolstadt auch Auskunft darüber, in welchem Umfang es seit dem Jahr 2000 durch den Rechnungshof gegenüber Gemeinden, Städten und Landkreisen zu Beanstandung kommunaler Prozessführung gekommen ist. „Dass es für die Kommunalaufsicht keine Korrekturmöglichkeiten geben soll und dem Rechnungshof im Falle missbräuchlichen Verhaltens nur die Möglichkeit bleiben soll zu beanstanden, wenn das Geld ausgegeben wurde, ist mehr als unbefriedigend. Diese offensichtliche Lücke im Kommunalrecht muss umgehend geschlossen werden“, fordert der Justizpolitiker der LINKEN.