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Wiesbaden

Rasanter Rückgang mietpreisgebundener Wohnungen bis 2020

Nach einer Anfrage der Fraktion LINKE&PIRATEN (L&P) Wiesbaden beim Dezernat für Umwelt und Soziales fielen 1.778 Wohneinheiten im Zeitraum von Anfang 2010 bis Ende 2015 aus der Mietpreis- und Belegungsbindung. Es ist zu erwarten, dass vom 01.01.2016 bis 31.12.2019 mindestens 910 weitere Wohneinheiten betroffen sein werden. Das sind insgesamt 2688 Wohnungen, die von 2010 bis 2020 aus der Mietpreisbindung gefallen sind bzw. fallen werden, im Durchschnitt 266 Wohnungen pro Jahr.

Im Wohnungsbauprogramm der Stadt Wiesbaden 2015/2016 ist die Rede von nur 145 zu schaffenden Wohnungen mit Mietpreisbindung. Die Leistungen der städtischen Wohnungsgesellschaften sind zwar anzuerkennen – die GWW will 2800 Wohnungen bis 2030 bauen, davon ein Drittel geförderte –, reichen aber bei weitem nicht aus, um den Bedarf zu decken. 930 geförderte Wohnungen in 14 Jahren, – gerade mal 66 pro Jahr –, das sind viel weniger als bis 2030 aus der Mietpreisbindung herausgefallen sein werden.

Dazu die planungspolitische Sprecherin der Fraktion LINKE&PIRATEN, Brigitte Forßbohm: „Die GWW will bis 2030 ungefähr so viele mietpreisgebundene Wohnungen bauen wie bis 2020 schon aus der Preis-und Belegungsbindung herausfallen sein werden. Die 3.200 Wohnungsgesuche beim städtischen Wohnungsservice repräsentieren ca. 7.000 Menschen, die auf eine Wohnung mit einer günstigen Miete angewiesen sind. Das sind Lebenschancen, die auf die lange Bank geschoben werden.“

Die Fraktion L&P sieht sich in ihrer Auffassung bestätigt, dass eine Mindestquote von 30% preisgebundenen Wohnungen bei allen Wohnbauprojekten, sowie längerfristige Mietpreisbindungen von mindestens 30 Jahren erforderlich sind, um in Wiesbaden ausreichend geförderten Wohnraum zur Verfügung zu stellen.

Weitere Maßnahmen, mit denen der soziale Wohnungsbau in Wiesbaden gefördert werden könnte, wären:

  • die Inanspruchnahme des Vorkaufrechts der LH Wiesbaden bei zur Wohnbebauung geeigneten Grundstücken
  • der Ankauf von Wohnbauflächen zur Bebauung durch städtische Gesellschaften mit Wohnungen mit unbefristeter Mietpreisbindung

In diesem Zusammenhang ist auch an die Einführung von Milieuschutzsatzungen zu denken, um die Verdrängung von Mietern in innerstädtischen Wohngebieten durch den Wegfall von Mietpreisbindungen und steigende Mieten zu verhindern.