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NRW - Köln

Landtag in NRW bestätigt Position der Kölner Linksfraktion - Sparkassenvorstand muss nun Gehälter individualisiert veröffentlichen

Am 29. November 2008 ist das neue nordrhein-westfälische „Gesetz zur Änderung aufsichtsrechtlicher, insbesondere sparkassenrechtlicher Vorschriften“ in Kraft getreten. Das neue Sparkassengesetz sieht in vor, dass die Bezüge der einzelnen Vorstandsmitglieder im Geschäftsbericht der Sparkasse individualisiert auszuweisen sind. Am 4. März diesen Jahres hat der Rat auf Initiative der LINKEN einstimmig die Offenlegung der Vorstandsgehälter von kommunalen Beteiligungsgesellschaften als wünschenswert beschlossen. Die städtischen Vertreter in den Aufsichtsgremien sollen darauf hinwirken, dass die Vorstände beim Abschluss von neuen Verträgen unterschreiben, mit der Veröffentlichung ihrer Gehälter einverstanden zu sein.

Für die Sparkasse KölnBonn ist die Vertretung des Trägers die Zweckverbandsversammlung. Die Stadt Köln wird dort u. a. vom Ratsmitglied der LINKEN Michael Kellner vertreten. Er erklärt zu diesem Sachverhalt: „Der Rat der Stadt Köln hat deutlich erklärt, dass er Transparenz bei den Vorstandsgehältern öffentlicher Unternehmen will. Die Verantwortlichen für das Sparkassengesetz haben zwar aus Angst vor ihrer eigenen Courage ein Schlupfloch gelassen. Denn es ist möglich, dass die weckverbandsversammlung einstimmig entscheiden kann, die Vorstandsgehälter doch nicht zu veröffentlichen. Doch das ist weder im Sinne der Stadt Köln noch im Sinne meines linken Selbstverständnisses. Sollte es einen entsprechenden Antrag geben, werde ich selbstverständlich dagegen stimmen.

Immer wieder hat die Fraktion DIE LINKE. Köln darauf gedrängt, nicht nur die Vorstandsgehälter städtischer Beteiligungsunternehmen zu veröffentlichen und zu deckeln. Auch für die Sparkasse hat unsere Fraktion das immer wieder eingefordert. Die Entscheidung des Landtags, endlich für Transparenz und Klarheit zu sorgen, war längst überfällig und bestätigt unsere Position.“