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München

Landeshauptstadt München will mit Ein-Euro-Jobs privaten Unternehmen Konkurrenz machen

In gemeinsamer Sitzung der Ausschüsse für Soziales, Arbeit und Wirtschaft wurde heute die aktuelle Situation im Jobcenter München beraten. Verborgen zwischen verschiedensten Detailfragen findet sich ein Auftrag an den Oberbürgermeister, der von besonderer Brisanz ist.

Das Bundessozialgericht hatte am 13. April 2011 in einer richtungsweisenden Entschei-dung (AZ:  B 14 AS 98/10 R) Betroffenen, die zu Arbeitsgelegenheiten (AGH) nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch angehalten werden und bei denen diese AGH die Voraus-setzung der Zusätzlichkeit nicht erfüllen, eine Entlohnung in Höhe des geltenden Tariflohns zugebilligt. In der Folge verschärfte auch die Bundesagentur für Arbeit die Anforderungen an die gemeinhin „Ein-Euro-Jobs“ genannten Maßnahmen. In der Beschlussvorlage erklärten nun die zuständigen ReferentInnen der Münchner Verwaltung, dadurch seien die meisten der Münchner Ein-Euro-Jobs „bedroht“. Ihre Konsequenz daraus: der Münchner Oberbürgermeister wurde nun beauftragt, sich in Land und Bund für die Aufhebung der Anforderung der Zusätzlichkeit einzusetzen, indem „auch ‚marktnahe’ Beschäftigung durch Soziale Träger möglich wird“[1].

Ein Änderungsantrag von Stadträtin Dagmar Henn von DIE LINKE im Stadtrat München, stattdessen solche „marktnahe“ Beschäftigung auch marktnah, also sozialversicherungs-pflichtig, zu gestalten, wurde mehrheitlich abgelehnt.

Dazu erklärt Stadträtin Dagmar Henn:

"Mit den „Ein-Euro-Jobs“ hat seinerzeit eine rot-grüne Bundesregierung einen Zwang zur Arbeit geschaffen. Entgegen allen Beteuerungen und frommen Wünschen taugen Ein-Euro-Jobs nachweislich nicht zur Vermittlung von Erwerbslosen in den ersten Arbeitsmarkt.

Wer in unserer Gesellschaft, aus welchen Gründen und unter welchen Umständen auch immer, marktnahe Dienstleistungen erbringt, der gehört ordentlich bezahlt. Der Ausweg aus dem Problem, das die Münchner Beschäftigungsprojekte jetzt haben, kann nur in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung liegen und nicht in einer Ausweitung von Ein-Euro-Jobs. Wer diesen Staat zuerst durch Steuergeschenke verarmt, darf nicht im nächsten Schritt, die Notlage von Erwerbslosen zur zwangsweisen Erledigung von Aufgaben im öffentlichen und gemeinnützigen Interesse ausnutzen.

Die Münchner SPD will jetzt die Anforderung der Zusätzlichkeit streichen lassen. Sie kann nicht im Ernst glauben, die Wirkung auf den Arbeitsmarkt ließe sich auf ein paar hundert Ein-Euro-Jobs in München beschränken. Das ist ein arbeitsmarktpolitischer Amoklauf, dem nur wenige handwerkliche Tätigkeiten entrinnen dürften.

Die Arbeitsgelegenheit nach dem SGB II tritt dadurch in direkte Konkurrenz mit regulär bezahlter Beschäftigung. Die Betroffenen sollen „ordentliche“ Arbeit leisten, bleiben aber weiterhin rechtlos:

1.    Betroffene sind bei Androhung des Entzugs der Existenzgrundlage gezwungen, eine vollwertige, marktnahe Arbeitstätigkeit zu verrichten.

2.    Sie besitzen keine betriebliche Interessenvertretung und dürfen sich nicht organisieren.

3.    Sie erhalten keine angemessene tarifliche oder marktgerechte Vergütung.

4.    Sie erwerben keinerlei Ansprüche in der Sozialversicherung.

CSU wie FDP lassen mit ihrer Zustimmung Unternehmen in Stich, die durch diese Pläne  direkt in ihrer Existenz bedroht werden. Es geht bei einer Gesetzesänderung beleibe nicht nur um einige Münchner Umzugshelfer und Hausmeister. Die erwünschten „marktnahen“ Ein-Euro-Jobber ermöglichen einen Marktauftritt ohne unternehmerisches Risiko. Man  wird sich noch wundern, welche Dienstleistungen in Zukunft wieder kommunal erledigt werden, durch Hartz-IV Handwerker in städtischen Werkstätten oder bei sozialen Trägern.  Oder gar welche Unternehmen mit dem neuen Dumping-Sektor als Geschäftsmodell reguläre Handwerksbetriebe vom Markt fegen.

Die Münchner CSU und FDP stehen mit ihrer Zustimmung auch gegen die eigene Bundesregierung, die in ihrem Gesetzesentwurf zur Verbesserung der Eingliederungs-chancen am Arbeitsmarkt die Anforderung der Zusätzlichkeit noch um die der Wettbewerbsneutralität erweitert hat. Die Münchner Stadtratsmehrheit hat damit im Wettlauf des arbeitsmarktpolitischen Wahnsinns klar die Nase vorn.


[1]<//span><//span>Seite 48, Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / V 06820 in der Neufassung vom 16.06.2011, zu finden unter:
www.ris-muenchen.de<//span><//span><//span>