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Mecklenburg-Vorpommern / Rostock

Innenministerium mit scheinheiligen Argumenten gegen Bürgerbegehren

Die Stellungnahme des Innenministeriums zum Bürgerbegehren für den Erhalt des kommunalen Eigentums liegt vor. Wie erwartet, ist sie ablehnend. Aus Sicht der LINKEN sind die genannten Gründe jedoch weder durchdacht, noch gerichtsfest.

Der Innenminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat am 19. Juni 2008 erklärt, dass er das Bürger­begehren in der Hansestadt Rostock für den Erhalt des kommunalen Eigentums für unrechtmäßig hält. Seine Begründung bezieht sich darauf, dass die Verkäufe bereits beschlossen Sache eines Haushaltes der Hansestadt Rostock seien und damit nicht für ein Bürgerbegehren zugänglich wären.

"Diese Auffassung ist uns schon fast angenehm. Eine derartige Auslegung der Kommunalverfassung dürfte vor keinem Verwaltungsgericht Bestand haben", erklärt dazu Steffen Bockhahn, Vertretungsberechtigter des Begehrens und Vorsitzender der Bürgerschaftsfraktion der LINKEN. Die Kommunalverfassung und die dazu gehörende Durchführungsverordnung sehen ausdrücklich vor, dass Entscheidungen der Bürgerschaft, die sich gegen den Bürgerwillen richten und besonders solche, die sich mit Kommunaleigentum befassen, Gegenstand von Bürgerbegehren sein können. Darüber hinaus bezieht sich die Begründung des Innenministers immer wieder auf das Haushaltssicherungs­konzept vom 19. Dezember 2007. Darin seien die Vermögensverkäufe bereits festgelegt. Auch dieses entspricht nicht den Tatsachen. Im angesprochenen Papier sind so genannte Vermögensaktivierungen vorgesehen. Diese sind den Debattenbeiträgen der Fraktionen aus der Sitzung des letzten Dezembers nicht vordergründig gemeint. Vielmehr sollte es darum gehen, die städtischen Beteiligungen ertragskräftiger zu machen, um so weniger stark durch die Zinsen für die aufgelaufenen Altschulden belastet zu werden.

"Ein Verkauf ist gegenwärtig nicht eingeplant, was man auch daran erkennen kann, dass keine entsprechenden Einnahmen im Haushalt 2008 vorgesehen sind", erläutert Bockhahn. Darüber hinaus sei es schon eigenartig, dass das Innenministerium ständig mit einem Beschluss der Bürgerschaft argumentiert, der vom Ministerium selbst noch gar nicht genehmigt ist, so der Fraktionsvorsitzende. Der Haushalt und das Haushaltssicherungs­konzept der Hansestadt Rostock sind nämlich bis heute nicht durch das Innenministerium bestätigt worden.