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Kiel

Endlich: Ein Haus, ein Tarif im städtischen Krankenhaus!

Die Ratsfraktion DIE LINKE begrüßt die Ankündigung von Sozialdezernent Gerwin Stöcken und Oberbürgermeister Ulf Kämpfer, die Beschäftigten der Städtisches Krankenhaus Kiel Service GmbH (SKK Service GmbH) zum 1. Januar 2024 wieder in den TVöD einzugliedern.

„Auch wenn es eigentlich eine Selbstverständlichkeit hätte sein sollen und auch reichlich spät kommt: Ich freue mich sehr für die Beschäftigten der SKK Service GmbH, dass der Sozialdezernent und der Oberbürgermeister sich nun offenbar doch dazu durchgerungen haben, die Beschlüsse der Ratsversammlung umzusetzen!“, so Ratsherr Stefan Rudau, Vorsitzender der Ratsfraktion DIE LINKE.

 

Schon im Mai 2020 hatte die Ratsversammlung mit großer Mehrheit beschlossen, dass die Verwaltung bis Mitte des Jahres 2021 ein Konzept zur möglichst schnellen Wiedereingliederung der Beschäftigten der Service GmbH direkt in die Städtisches Krankenhaus Kiel GmbH, verbunden mit einer Bezahlung nach TVöD, vorzulegen hat. Bislang hatte sich die Verwaltungsspitze aber, trotz mehrfacher Bekräftigung durch die Politik, geweigert, diesen Beschluss umzusetzen. Stattdessen wurden wiederholt geschäftliche Mitteilungen vorgelegt, mit denen begründet werden sollte, warum eine faire Bezahlung der Beschäftigten nicht in Frage käme.

 

In der gestrigen Sitzung des Hauptausschusses kam dann die Kehrtwende von Sozialdezernent Stöcken mit Rückendeckung durch Oberbürgermeister Kämpfer.

 

„Trotzdem ist die Sache noch nicht erledigt. Auch der stufenweise Anstieg der Gehälter bis 2024 und die Wiedereingliederung der Service GmbH direkt in die SKK GmbH muss noch geregelt werden. Das Ganze muss dann auch im mittelfristigen Haushaltsplan abgebildet werden. Und überhaupt muss diese mündliche Ankündigung jetzt möglichst schnell schriftlich festgezurrt werden – warme, aber folgenlose Worte hat es in den letzten eineinhalb Jahren schon genug gegeben und die Beschäftigten brauchen die Sicherheit, dass diese Absichtserklärung auch über die Kommunalwahl 2023 hinaus Bestand hat!“, fordert Rudau abschließend.