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Köln

Bundesregierung verweigert Neuregelung der Bauaufsicht beim U-Bahn-Bau

Wegen des Versagens der staatlichen Bauaufsicht beim Bau der Kölner Nord-Süd-Strecke der UBahn hatte die Kölner Ratsfraktion die Bundestagsfraktion DIE LINKE. gebeten, eine Neuregelung im Bundestagsausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung anzuregen. In einer schriftlichen Stellungnahme zur kommenden Sitzung des Ausschusses am 19.05.2010 hat das Bundesverkehrsministerium diese Neuregelung abgelehnt.

Jörg Detjen, Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Kölner Rat dazu: „Die bisherigen Regelungen haben dazu geführt, dass beim Kölner U-Bahn-Bau die Bauaufsicht immer weiter nach unten gereicht wurde, bis das Bauunternehmen sich selbst kontrollierte. Die Bauaufsicht ist eine hoheitliche Aufgabe und muss in staatlicher Hand bleiben! Wenn die Bundesregierung hier auf „Privat vor Staat“ setzt, dann ist das gefährlich!“

 

Dabei ging es insbesondere um die Verordnung zum Bau und Betrieb von Straßenbahnen (BOStrab). Diese erlaubt in §5, Satz (2) der technischen Aufsichtsbehörde, Kontrollaufgaben an den Bauherren abzugeben. Der Bericht des Bundesverkehrsministeriums verweist darauf, dass die Länder diese Verordnung unterschiedlich auslegen können und verweigert mit diesem Argument eine Änderung.

 

Jörg Detjen weiter: „Die BOStrab ist eine Bundesverordnung. Die Bundesregierung will ihre Aufgabe an die Länder abschieben und sich aus der Verantwortung stehlen!“ Im Bauausschuss des Bundestages wird sich Heidrun Bluhm (MdB, DIE LINKE.) weiter für eine Neuregelung der Bauaufsicht einsetzen.