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Hildesheim

Bildung darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen

„Mit dem Hildesheimer Sozialgericht und dem Landessozialgericht in Celle haben mittlerweile zwei Gerichte festgestellt, dass Ausgaben für Schulbücher als ‘unabweisbarer und dauerhafter Mehrbedarf‘ einzustufen sind und somit vom Jobcenter zu übernehmen sind. Wieviel mehr Rechtssicherheit braucht das Jobcenter denn noch?“, kommentiert Rita Krüger, Mitglied des Kreisvorstands DIE LINKE Hildesheim, die Ankündigung des Jobcenters Hildesheim im Schulbuch-Fall in Revision zu gehen.

Krüger weiter: „Die bisherigen Urteile zeigen deutlich den dringenden Handlungsbedarf des Gesetzgebers auf. Im Hartz-IV-Regelsatz sind für ‚Bücher und Broschüren‘ offiziell weniger als 3 Euro im Monat vorgesehen. Um etwa Schulbücher für ein Schuljahr zu bezahlen, da fallen schnell mal mehrere hundert Euro an, muss ein Leistungsbezieher mehrere Jahre sparen. Da sehen beispielsweise die Celler Richter zu Recht eine verfassungswidrige Unterdeckung des Existenzminimums. Wer nach diesen klaren Urteilen in Revision geht, will offenbar jungen Menschen die Schulausbildung und einen erfolgreichen Start in die Berufsausbildung erschweren.“

Lars Leopold, LINKEN-Abgeordneter im Kreistag, macht deutlich: „Das ALG II soll den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern den notwendigen Lebensunterhalt sichern. Das ist angesichts der ohnehin viel zu geringen Höhe der Regelleistung schon jetzt nicht möglich. Bisher wurden Lernmittel für Kinder bei der Berechnung der Regelleistung ausgeklammert und als Mehrbedarf nicht anerkannt. Bildung ist keine Ware und darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängig sein. DIE LINKE fordert daher eine generelle Lernmittelfreiheit. Sonst werden Kinder aus wirtschaftlich schwachen Familien noch mehr benachteiligt, als sie es in unserer Gesellschaft ohnehin schon sind.“