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NRW

Abschaffung der Stichwahl bei den Bürgermeisterwahlen wäre undemokratisch

Wenn Bürgermeister*innen gewählt werden, die eine deutliche Mehrheit gegen sich haben sich haben, ist das weder demokratisch noch eine ausreichende Legitimation für ihr wichtiges Amt.

Zu den Plänen der CDU-Fraktion im Landtag NRW, zur nächsten Kommunalwahl 2020 die Stichwahlen bei den Wahlen der Bürgermeister*innen, Oberbürgermeister*innen und Landrät*innen wieder abzuschaffen, erklärt Hans Decruppe, der kommunalpolitische Sprecher und stellvertretende Landessprecher der Linken NRW:

„Mit der Abschaffung der Stichwahlen geht es der CDU erkennbar darum, mit einem gleichermaßen durchsichtigen wie undemokratischen Taschenspielertrick bei den nächsten Kommunalwahlen angesichts der Schwäche der SPD möglichst viele Bürgermeister- und Landratsämter zu besetzen, obwohl ihre jeweiligen Kandidat*innen keine demokratische Mehrheit bei der Wahl erzielen konnten. Die Stimmen für Kandidat*innen der kleinen Parteien sollen erst gar keine Rolle spielen.“

Schon einmal – 2007 – hatte eine CDU/FDP-Landesregierung die Stichwahl abgeschafft. Das Ergebnis: Kandidat*innen wurden mit deutlich weniger Zustimmung als 40 %, in Einzelfällen – wie in Wülfrath – sogar mit weniger als 30 % ins Amt gewählt.

„Wenn Bürgermeister*innen gewählt werden, die eine deutliche Mehrheit gegen sich haben sich haben, ist das weder demokratisch noch eine ausreichende Legitimation für ihr wichtiges Amt,“ sagt Decruppe. „Es sind Amtsträger*innen ohne Rückhalt in der Bürgerschaft.“

Im Jahr 2011 wurde die Stichwahl daher wieder vom Landtag eingeführt; mit den Stimmen von SPD, Grünen, FDP und der Linken. Jetzt soll es erneut eine 180-Grad-Kehrtwende geben.

„Dieses vom parteitaktischen Machtinteresse der CDU geleitete „Hin und Her“ ist den Bürger*innen nicht zu vermitteln.“ sagt Decruppe und empfiehlt: „Wer das Wahlsystem vereinfachen möchte, ohne Demokratie abzubauen, sollte sich einmal den Vorschlag der 'Zustimmungswahl' von Mehr Demokratie NRW anschauen.“ Dort haben die Wähler*innen die Möglichkeit, für beliebig viele Kandidat*innen zu stimmen. Es kann nicht nur der oder die in der Gunst der einzelnen Wähler*innen vorne liegende Kandidat*in gewählt werden, sondern alle Kandidat*innen, die akzeptabel erscheinen. Gewählt ist die Person mit den meisten Stimmen. Auch dabei gibt es nur einen Wahlgang, aber keine Stimme geht verloren.